Spontane Entscheidungen und Aktionen sind eine Stärke mittelständischer Unternehmen. Möchte man aber Fördermittel nutzen, kann Spontanität schnell zur Stolperfalle werden. Viele Unternehmen beziehen Fördermittel nicht, oder zu spät, in ihre Überlegungen ein. Dann werden Fördermittel im letzten Augenblick beantragt oder gar erst, wenn ein Projekt schon gestartet wurde und nicht mehr gefördert werden kann. Der Schaden einer Nichtförderung kann schnell 100.000 Euro überschreiten. Solche Schäden kann man vermeiden.
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Lernen Sie unsere Experten und Autoren kennen. Fachwissen für den Mittelstand.Eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung war lange gefordert und häufig diskutiert worden. Jetzt ist sie da und kann jeweils für das vorhergehende Steuerjahr beantragt werden. Voraussetzung für eine Beantragung ist das Vorliegen einer Bescheinigung durch eine extra eingerichtete „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ BSFZ. Die BSFZ prüft, ob es sich beim beantragten Vorhaben um begünstigungsfähige Forschung und Entwicklung handelt. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung, dass ein Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt gestellt werden kann.
Vor ein paar Jahren war ich von einem Verband gebeten worden, Unterlagen für die Weiterbildung von Steuerberatern zu Fördermittelberatern zu entwickeln. Meine ersten Überlegungen: Was sollte jemand wissen, der sich bisher kaum mit dem Thema Fördermittel beschäftigt hat? Wie kann ich Licht in den sprichwörtlichen Förderdschungel für Neulinge auf diesem Gebiet bringen? Was sind die wesentlichen Herausforderungen für Personen oder Organisationen, die sich erfolgreich um Fördermittel bemühen wollen?
Dazu ist es gut, sich zunächst einen Überblick über unsere Förderlandschaft zu verschaffen.
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft gewährt Zuschüsse und Kredite, damit Unternehmen ihre Förderungspotentiale bei Energie und Ressourceneffizienz signifikant steigern können. Dies ist möglich durch eine Kombination von Fördermodulen.
Die deutsche Förderlandschaft bietet einige - zum Teil sehr attraktive – Förderzuschüsse für mittelständische Unternehmen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass mehr als 50 % der von mir angesprochenen Unternehmen, die für Förderzuschüsse geeignet sind, diese nicht nutzen. Dies ist natürlich kein repräsentativer Wert.
Mit der Energiewende hat die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und tiefgreifende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung eingeleitet. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern. Für 2030 gilt, dass der Gebäudebereich nach dem Klimaschutzgesetz (gemäß Quellprinzip) nur noch 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittieren darf. Darüber hinaus hat sich Deutschland das Ziel gesetzt, beim Endenergieverbrauch im Wärme- und Kältesektor, der zu circa Zweidrittel aus dem Gebäudebereich besteht, einen Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte von 27 Prozent (in 2018: 14,2 Prozent) zu erreichen. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes daher in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und der Förderstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ neu aufgesetzt.
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