Grundlegende Aspekte einer Herauslösung eines Unternehmensteils aus dem Gesamtunternehmen haben wir im Teil I dieser Serie betrachtet; in Teil II lenkten wir den Fokus vor allem die menschlichen Faktoren bei einem so bedeutsamen Einschnitt. Heute möchte ich auf einen weiteren wesentlichen Aspekt eingehen, der nicht zu vergessen ist. Bei derartigen Transaktionen des Carve Out ist es wichtig, auch die steuerliche Seite zu betrachten.