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BREXIT und der Mittelstand

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Am 23. Juni 2016 stimmten 51,89 % der Wähler für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, seitdem ist der BREXIT (British Exit) eines der beherrschenden Themen in Politik und Medien. Der Austritt soll am 29. März 2019 rechtskräftig werden, allerdings wird noch heftig debattiert und spekuliert, in welcher Form dieser BREXIT stattfindet, ob überhaupt oder wenn doch, ob eventuell zu einem späteren Termin. Was bedeutet das für den deutschen Mittelstand?

Ein Lehrstück für Veränderungen in Unternehmen

Abgesehen von der politischen Gemenegelage ist gerade für Unternehmen zunehmend unklar, auf welches Szenario sie sich einstellen müssen. Zahlreiche namhafte europäische Firmen und Konzerne befürchten Stellenverlagerungen, Preiserhöhungen und weniger Geschäfte mit britischen Unternehmen wie die FAZ 1) bereits am 20.03.2018 berichtete. „Tausende Firmen schmieden BREXIT-Notfallpläne“ titulierte die Welt 2) am 27.01.2019 und führt weiter aus, dass vor allem Verlagerungen von Aktivitäten ins Ausland und das Einlagern von Waren nicht nur geplant, sondern bereits im Gange sind.

Politik und Konzernpolitik wirken (un)mittelbar auf den Mittelstand

Bei all diesen Unsicherheiten ist jedoch eines sicher: Auch zahlreiche mittelständische Betriebe werden mittelbar oder unmittelbar von den Folgen eines BREXIT betroffen sein – in welcher Form auch immer dieser stattfindet. Dies unabhängig davon, ob die KMU eigenwirtschaftlich tätig sind oder ob sie als Zulieferer eines Konzerns von dessen Entscheidungen betroffen sind.

Allein von einer Änderung der Rechtsform – weg von einer englischen Limited (Ltd.) und hin zu einer deutschen Rechtsform - sind in Deutschland laut Zahlen des Deutschen Aktieninstituts rund 9.000 Limiteds und 2.600 Unternehmen in der Mischrechtsform Ltd. & Co. KG betroffen. „Zu ihnen gehören viele kleinere Unternehmen“ schreibt das Finance Magazin 3).

Am Beispiel BREXIT wird daher sehr deutlich, dass politische Entscheidungen oder Entscheidungen von Konzernen für den Mittelstand vielerlei Auswirkungen mit tiefgreifenden Änderungen bedeuten können, bei denen eine neue steuerliche Einordnung oder eine neue Rechtsform dabei noch relativ leicht lösbare Probleme sind.

Multiple Folgen für Unternehmen intern und extern

Abstrakt betrachtet und unabhängig vom Beispiel des BREXIT sind vielerlei Veränderungen vorstellbar:

  • Schließen obsoleter Standorte im Ursprungsland und gleichzeitiger Aufbau neuer Standorte im europäischen oder weltweiten Ausland – eine klassische Verlagerung
  • Personalabbau am bisherigen Standort und Recruiting neuer Mitarbeiter am neuen Standort
  • Qualifizierung neuer Mitarbeiter
  • Verlängerung und Umbau der logistischen Kette sowie neue Lagerkonzepte
  • Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens, neue Prozesse, Organisationsänderungen
  • Erschließung neuer Märkte und neuer Kunden, da die bisherigen wegbrechen
  • Adaptionen der Produktpalette zur Anpassung an und Qualifizierung für neue Märkte
  • Erschließung und Qualifizierung neuer Lieferantenmärke und neuer Lieferanten
  • Aufgabe des Betriebs oder Suche nach einem Nachfolger, da der bisherige Chef „sich das nicht mehr antun will“
  • neuer und ungeplanter Finanzbedarf durch die genannten Veränderungen
  • Coaching, Mentoring, Kommunikation, um Mitarbeiter und Stakeholder auf die Veränderungen vorzubereiten und einzubinden.

Vielschichtige Expertise erforderlich

Die genannten Beispiele verdeutlichen, dass zur Bewältigung solcher Veränderungssituationen neben Rechtsanwälten und Steuerexperten vielerlei Expertenwissen benötigt wird, wie etwa für

  • Strategie, Organisation und Prozesse
  • Finanzierung, Sanierung, Restrukturierung
  • Beschaffung und Logistik
  • Marketing- und Vertrieb
  • Personal und Führung
  • Interim-Management
  • Produkte und Innovation
  • Coaching, Mentoring
  • Unternehmenskommunikation
  • Unternehmernachfolge

VBU bietet: Gebündeltes Expertenwissen für den Mittelstand

Für große Konzerne sind all diese möglichen Auswirkungen zwar lästig aber beherrschbar, da sie genügend Experten im eigenen Hause haben bzw. auch teure Consulting-Häuser engagieren können.

Anders sieht es beim mittleren bis kleineren Mittelstand aus: dieser wird oft vor vollendete Tatsachen gestellt, hat aber nicht genügend eigene Kapazitäten, um solchen Herausforderungen zu begegnen. Im schlimmsten Fall kann das bedeuten, dass dem Mittelständler sowohl Kunden als auch Lieferanten wegbrechen und damit das Unternehmen in seiner Existenz gefährdet ist.

Wie einleitend gesagt, sind der BREXIT und seine Folgen ein Beispiel für Veränderungen, mit denen sich ein Mittelständler urplötzlich konfrontiert sieht. Heute ist der BREXIT die Ursache, morgen kann es eine ganz andere sein.

Ein Verbund mehrerer Beratungsexperten unterschiedlichster Expertise mit Erfahrung im Mittelstand kann auf viele dieser Probleme und Herausforderungen Antworten geben und bei der Umsetzung tatkräftig helfen - im Team und Hand in Hand für das Unternehmen.

Zum Autor:
Michael Starz (Betriebswirt VWA), Partner im VBU (Verbund beratender Unternehmer) mit den Schwerpunkten Strategischer Einkauf und Internationalisierung sowie Betreiber der VBU Akademie.

Lektorat:
Katharina Daniels (Journalistin und Kommunikationsberaterin), Partnerin im VBU (Verbund beratender Unternehmer)

(Foto Pixabay adaptiert)

Zitate:

1) FAZ 20.03.18 https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wegen-brexit-eu-firmen-verlassen-grossbritannien-15503087.html

2) Welt 27.01.19  https://www.welt.de/wirtschaft/article187790000/Brexit-Tausende-Firmen-haben-bereits-Notfallplaene.html

3) Finance Magazin 23.05.17 https://www.finance-magazin.de/wirtschaft/deutschland/deutsche-limiteds-muessen-auf-brexit-reagieren-1403301/



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