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Email und Dokumenten - Verschlüsselung

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Viele Unternehmen versenden Ihre E-Mails immer noch unverschlüsselt. Dass dies eine große Gefahr darstellt, ist vielen gar nicht bewusst. Das E-Mails gehackt und Rechnungen verändert werden können, kommt immer wieder vor. Ein Fall aus Schleswig-Holstein. Rechtsprechung OLG Schleswig, 18.12.2024 – 12 U 9/24

Was aber kann man dagegen tun? Wie kann mein sein Unternehmen schützen? Es gibt z.B. die Möglichkeit Dokumente digital rechtskonform zu signieren. Hierbei wird die Signatur mit einem privaten Schlüssel verschlüsselt, schützt das Dokument und ist damit rechtskonform. 

Eine andere Möglichkeit ist die Verschlüsselung von E-Mails. Beispiel DE-E-Mail. Die ist weiterhin einsetzbar und für gewisse Berufsgruppen wie z.B. Gutachter, Ärzte gesetzmäßig verpflichtend. 

Oder man setzt eine eigene End to End Verschlüsselung ein. Das geht entweder Symmetrisch, hier muss der Schlüsseltausch stattfinden, oder Asymmetrisch. Hierbei gibt es nur einen Schlüssel. 

symmetrisch

asymmetrisch

 

Bei allen Verschlüsselungsarten wird die hohe AES 256 Technik eingesetzt. Diese Verschlüsselungsmöglichkeiten erhöhen den Sicherheitsfaktor eines jeden Unternehmens.

 

Förderungen und Umsetzung

Wir sind als kompetente Partner in der Lage solche Projekte auch umzusetzen. Ein Aufwand, welcher sich schnell rechnet. Zumal im Rahmen der Digitalisierung und IT-Sicherheit Fördermodelle existieren, durch die sich diese Investitionen noch schneller auszahlen.

 

Rolf Ramacher (Geschäftsführer)

SPRINTER Software GmbH
Brandenburger Str. 25
50129 Bergheim

www.sprinter-software.de



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