Viele Unternehmen versenden Ihre E-Mails immer noch unverschlüsselt. Dass dies eine große Gefahr darstellt, ist vielen gar nicht bewusst. Das E-Mails gehackt und Rechnungen verändert werden können, kommt immer wieder vor. Ein Fall aus Schleswig-Holstein. Rechtsprechung OLG Schleswig, 18.12.2024 – 12 U 9/24
Was aber kann man dagegen tun? Wie kann mein sein Unternehmen schützen? Es gibt z.B. die Möglichkeit Dokumente digital rechtskonform zu signieren. Hierbei wird die Signatur mit einem privaten Schlüssel verschlüsselt, schützt das Dokument und ist damit rechtskonform.
Eine andere Möglichkeit ist die Verschlüsselung von E-Mails. Beispiel DE-E-Mail. Die ist weiterhin einsetzbar und für gewisse Berufsgruppen wie z.B. Gutachter, Ärzte gesetzmäßig verpflichtend.
Oder man setzt eine eigene End to End Verschlüsselung ein. Das geht entweder Symmetrisch, hier muss der Schlüsseltausch stattfinden, oder Asymmetrisch. Hierbei gibt es nur einen Schlüssel.