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Ein eigener Berater beim Unternehmenskauf - Muss das sein?
Am falschen Ende gespart, kann beim Unternehmenskauf später sehr teuer werden. Dies gilt auch für den Kauf von kleinen und mittelständischen Unternehmen.Sehr häufig verzichten Unternehmenskäufer von kleineren Unternehmen auf eine spezialisierte Begleitung. Das kann gut gehen. Häufig werden aber Risiken übersehen. Dann ist der Ärger groß und die entstehenden Verluste können später die Existenz des Unternehmens gefährden. Die folgenden Fehler treten in der Praxis leider sehr häufig auf, besonders wenn der Käufer zum ersten Mal in seinem Leben einen Unternehmenskauf durchführt.
1. Vertrauen in die Unternehmenswertbetrachtung
Der Unternehmenskäufer hat ein interessantes Objekt gefunden. Der Verkäufer legt ihm eine Unternehmenswertbetrachtung durch einen „Gutachter“ vor. Wozu dann noch das Unternehmen im Detail prüfen? Hier gibt es mehrere Punkte zu beachten:
- Das Wertgutachten wurde erstellt, um eine Vorstellung über den erzielbaren Verkaufspreis zu bekommen. Den Preis bestimmt aber der Markt.
- Der „Gutachter“ wurde vom Verkäufer beauftragt. Wer zahlt, der bestimmt. Risiken, die zu einer Verkaufspreisreduzierung führen könnten, werden in der Betrachtung nicht erwähnt oder nur verklausuliert genannt.
- Der Ersteller des Wertgutachtens beschränkt seine Haftung auf die Daten und Dokumente, die der Verkäufer ihm vorlegt. Welche Daten und Dokumente der Verkäufer dem Ersteller übergibt, bleibt ihm überlassen. Dies ist in der Regel im Unternehmenswertbetrachtung vermerkt.
Lassen Sie daher das sogenannte Wertgutachten durch einen eigenen Berater überprüfen oder am besten – geben Sie ein eigenes in Auftrag.
2. Kostenminimierung durch Berater-Sharing
Die Nebenkosten des Käufers können bei Unternehmenskäufen schnell 5-10 % des Kaufpreises ausmachen. Da ist die Verlockung sehr groß, zumindest einen Teil dieser Kosten einzusparen. Unerfahrene Käufer versuchen dann mittels eines sogenannten „Berater-Sharing“ die Nebenkosten zu reduzieren. Was verbirgt sich dahinter?
Da der Verkäufer bereits zu Beginn des Verkaufsprozesses Berater wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Verkaufsberater engagiert hat, versuchen Käufer deren Expertise ebenfalls zu nutzen. Auf einen eigenen Experten wird verzichtet. Die Berater des Verkäufers sind bereits in den Veräußerungsprozess eingebunden, so dass deren Einarbeitung und die damit verbundenen Kosten entfallen.
Der Käufer unterstellt bei diesen Beratern eine Objektivität, die aber nicht gegeben ist. Diese bereits involvierten Berater sind den Interessen ihres Auftraggebers (Verkäufer) verpflichtet. Ein seriöser Berater wird auf Grund des Interessenskonflikts eine Beauftragung durch beide Parteien immer ablehnen.
3. Verzicht auf detaillierte Prüfungen
Der Käufer besichtigt das Unternehmen. Gleichzeitig stellt der Verkäufer alle gewünschten Unternehmenszahlen und -dokumente zur Verfügung. Der Käufer hat daher ein Gefühl der Sicherheit. Warum dann noch detailliert prüfen?
Der Verkäufer hat einen erheblichen Wissensvorsprung über das Verkaufsobjekt. Nur er kennt die Schwachstellen, die er aber freiwillig nicht nennen wird. Diesen Vorsprung gilt es durch eine detaillierte und sorgfältige Prüfung – auch als Due Diligence bezeichnet – aufzuholen.
Ein spezialisierter Berater verfügt über die Erfahrung und Checklisten, die für einen Unternehmenskauf und den damit verbundenen Risiken notwendig sind. Sollte Spezialwissen in Steuer- und/oder Rechtsfragen fehlen, wird er Spezialisten hinzuziehen.
4. Ausblenden von Risiken bei längerer Suche
Häufig suchen Unternehmenskäufer bereits einige Zeit nach einem geeigneten Objekt. Diese Erfolglosigkeit macht den Käufer mürbe. Das Risikobewusstsein sinkt mit jedem Objekt. Das Ziel der Unternehmensübernahme soll endlich erreicht werden und etwaige Risiken werden ausgeblendet bzw. als beherrschbar abgestuft.
Ein Berater, der nicht nach dem Kauferfolg bezahlt wird, sondern nach der erbrachten Leistung, wird die Augen nach Risiken offenhalten.
5. Übernahmeberatung durch den Steuerberater
Im Rahmen eines Unternehmenskaufs werden eine Vielzahl von rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen aufgeworfen. Der erste Ansprechpartner für Unternehmenskäufer ist dann meist der eigene Steuerberater. Für Steuerfragen ist dies auch zutreffend. Aber sind Steuerberater auch die Fachleute für übernahmespezifische Fragen?
An dieser Stelle sei ein Vergleich mit der Medizin erlaubt. Bei einer akuten Erkrankung (z.B. Herzinfarkt) wird jede medizinische Hilfe angenommen. Nach der Erstversorgung möchte der Patient aber durch einen Fachmann (hier: Kardiologen) behandelt werden. Richtigerweise wird die Weiterbehandlung durch einen Orthopäden abgelehnt.
Beim Unternehmenskauf liegt ein ähnlicher Sachverhalt vor. Der Käufer sollte sich immer durch einen Spezialisten beraten lassen. Es gibt Steuerberater, die eine entsprechende Weiterbildung besitzen, aber die sind eher die Ausnahme.
Bilanz: Wer am falschen Ende spart ....
Wer am falschen Ende spart kann beim Unternehmenskauf sehr viel verlieren. Ein spezialisierter Berater ist bei Unternehmensübernahmen nicht zu ersetzen. Er hilft im Vorfeld Risiken zu vermeiden und einen angemessenen Kaufpreis zu finden. Er kann bei der Kaufpreisfinanzierung unterstützen und Sie können ihn in Ihre Verhandlungsstrategie einbinden. Wenn Sie Unterstützung beim Unternehmenskauf benötigen, dann rufen Sie mich (Tel. 0173 5621083) oder einen spezialisierten VBU-Berater an.
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Kommentare 1
Sehr guter und lesenswerter Beitrag.