Fachwissen für den Mittelstand

Der VBU Blog

Lernen Sie unsere Experten und Autoren kennen. Fachwissen für den Mittelstand.
3 Minuten Lesezeit (631 Worte)

Carve Out – ein Unternehmensteil wird herausgelöst, Teil II

Fotolia_Lösungsuhr Profunde Expertise auch bei komplexen Herausforderungen wie einem Carve Out

Der erste Teil zur komplexen Thematik "Carve Out" gab einen generellen Überblick, welche Aspekte zu beachten sind. In dieser Übersicht spannten wir den Bogen von wirtschaftlicher bis zu rein menschlicher Perspektive. In unserem Teil II schauen wir uns vertiefend die wirtschaftlichen Aspekte eines "Carve Out" an.

Welche Wirtschaftsfaktoren sind kennzeichnend?

Im Bereich wirtschaftsrelevanter Aspekte ist der genaue Blick auf folgende Faktoren erfolgsrelevant für die Herauslösung eines Unternehmensbestandteils:

  • Welche Lieferbeziehungen bestehen aktuell, welche zeichnen sich ab?
  • Wie sieht es mit Lizenzen und Patenten aus? Wessen geistiges Eigentum könnte tangiert sein?
  • Welcher Art ist die Preisgestaltung und auf Basis welcher strategischen Überlegungen?
  • Welche Dienstleistungen "ranken" sich rund um das fragliche Unternehmensteil, welche zeichnen sich ab?

Zumindest für einen bestimmten Zeitraum sollte seitens beider Parteien des Carve Out, also Verkäufer und Käufer, Interesse an der Erhaltung konstanter Lieferbeziehungen bestehen. Die internen Lieferbeziehungen sollen die Zeit überbrücken, die benötigt wird, um das neue Unternehmen (Carve Out ) stabil aufzustellen. Auch die externen Lieferanten sind einzubeziehen. Es ist anzuraten, mit diesen neue Verträge auszuhandeln.

Vor einer Lieferunterbrechung kann nur eindrücklich gewarnt werden. Diese könnte für das herauszulösende Unternehmensteil existenzgefährend sein. Und damit auch für die Vertragsparteien Verkäufer und Käufer. Eine Lieferunterbrechung liegt zudem keinesfalls im Interesse der Lieferanten, hier könnte ein Produktionsausfall drohen. 

Präzise Absprache mit Lieferanten

Was sollte mit Lieferanten im Zuge des Carve Out genau besprochen und vereinbart werden? Die mit den Lieferanten zu bestimmenden Liefereinheiten definieren sich im Wesentlichen nach:

  • den Produkten
  • der Menge
  • dem Preis
  • den Zahlungskonditionen
  • der Qualität
  • und einiges mehr

Wer hat auf was Patente, Lizenzrechte etc.?

Sehr wichtig im Zuge eines Carve Out ist die Klarstellung, wer an welchen Faktoren das geistige Eigentum besitzt. Hat bspw. der Veräußerer eine Software selbst entwickelt bzw. in Auftrag gegeben? Wie ist damit rechtlich zu verfahren? Dieselbe Frage stellt sich bei Patenten und Lizenzen.

Prozesse und Dienstleistungen: Übertragbarkeit, Trennbarkeit? 

Es gilt, die gelebten Prozesse im Gesamtunternehmen beziehungsweise in der Gruppe zu analysieren und zu bestimmen. Können diese Prozesse ohne Schwierigkeiten getrennt werden? Und wenn ja, wo gilt es anzusetzen? Ähnliches gilt für Dienstleistungen. Sie sind nach ihrem  Nutzen oder ihrer Notwendigkeit zu analysieren und entsprechend neu zu gestalten. Sofern die Dienstleistung weiterhin bestehen bleibt, ist dies in einem Service Level Agreement ( SLA) präzise festzuhalten

Im Interesse eines beiseitig angemessenen Kaufpreises

Generell sollte vor dem Carve Out immer der momentane Status Quo bestimmt werden. Anhand des Status Quo wird der Preis für das Carve Out bestimmt. Jede Veränderung in der Zeit des Herauslösens ist genau aufzuzeigen und zu dokumentieren. Diese Veränderungen können eine Neufestsetzung des Kaufpreises nach sich ziehen. 

Die Interessen der beiden Geschäftsparteien sind zwangsläufig diametral. Der Veräußerer hat ein Interesse an einem möglichst hohen Erlös. Der Käufer hat ein Interesse daran, einen möglichst niedrigen Preis zu zahlen. 

Ihr Experte: Michael F. Böhne - BMS – eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  Mobil: + 49 (0)172 291 972 4

Partner im Verbund beratender Unternehmer ( VBU )

Lektorat: Katharina Daniels, VBU-Partnerin

Fotolia: Copyright genehmigt; #92499322, Robert Kneschke



×
Bleiben Sie auf dem Laufenden

Wenn Sie den Blog abonnieren, senden wir Ihnen eine E-Mail, wenn es neue Updates auf der Website gibt, damit Sie sie nicht verpassen.

Shared Service Organisation, Teil I: Kosten senken
Die Zeiten werden wieder rauer – Restrukturierunge...

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Sonntag, 22. Dezember 2024

Kontakt

Verbund beratender Unternehmer e.V.
Adenauerallee 12-14
53113 Bonn
Telefon: +49 228 966985-19
E-Mail: vorstand@vbu-berater.de

© 2024 Verbund beratender Unternehmer e.V.

Suche