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Unternehmensverkauf im Detail: Die Unternehmensbewertung

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„Wie viel ist meine Firma wert“ ist eine der meistgestellten Fragen von Unternehmern in Google. Über 22 Mio. Seiten liefert Google als Suchergebnis – eine nicht überschaubare Anzahl. Zum Glück sind die Möglichkeiten der Errechnung des Firmenwertes begrenzt – auch wenn sie zum Teil unübersichtlich oder auch nicht mehr standesgemäß sind. Grundsätzlich gibt es zwei Basisberechnungsarten für den Wert Ihres Unternehmens: Substanz oder Ertrag.

 

Bewertung nach Substanz oder nach Ertrag?

Um etwas Licht in das Dunkel der unterschiedlichen Bewertungsverfahren zu bekommen, nehmen wir gleich zu Beginn eine grundlegende Unterscheidung vor:

  • Sach- oder substanzwertbezogene Verfahren
  • Ertragswertbezogene Verfahren

Beide Verfahren unterscheiden sich direkt vom Ansatz her.

 

Bewertung via Substanz in zwei Vermögenskategorien

Das erste – und auch älteste – Verfahren, das sachwertbezogene Verfahren, zielt dabei auf die im Unternehmen vorhandene Substanz ab, also auf die Vermögensteile wie etwa Maschinen, Anlagen, Gebäude usw., die im Unternehmensbestand sind.

Hier muss wieder unterschieden werden, und zwar zwischen

  • betriebsnotwendigen – und
  • nicht-betriebsnotwendigen Vermögen

Zu dem betriebsnotwendigen Vermögen gehören die Teile, die zur Erwirtschaftung des Betriebsergebnisses laufend benötigt werden. Das betriebsnotwendige Vermögen ist somit zentraler Bestandteil des Unternehmens.
Das nicht betriebsnotwendige Vermögen ist dadurch gekennzeichnet, dass es, ohne die Fortführung des Unternehmens zu gefährden, veräußert werden kann.

Das Substanzwertverfahren wird meist nur noch bei sehr anlagenintensiven Unternehmen angewendet, da die ertragsbezogenen Verfahren meist einen deutlich höheren Unternehmenswert ermitteln, der dann auch am Markt realisierbar ist.

 

Bewertung via Ertragswert in drei Varianten

Bei den ertragswertbezogenen Verfahren unterscheiden wir klassisch drei Varianten:

  1. Das Ertragswertverfahren
    Der Wert Ihres Unternehmens ergibt sich bei der Ertragswertberechnung durch den Barwert der mit dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse, sprich der Gewinne. Die finanziellen Überschüsse der Zukunft werden auf den heutigen Tag summiert und abgezinst. Risikofaktoren fließen ebenso mit ein und geben einen validen Wert des Unternehmens per gegenwärtigem Berechnungszeitpunkt.
  2. Das Discounted Cashflow-Verfahren
    Hierbei wird ähnlich wie beim Ertragswertverfahren gerechnet, nur eben nicht mit dem Ertrag, sondern mit dem Cashflow, also den Zahlungsüberschüssen. Der Unternehmenswert wird durch Diskontierung künftiger Cashflows errechnet. Dabei zeigt der Cashflow an, wie viel eigen erwirtschaftetes Geld dem Unternehmen für Investitionen, Kredittilgung, Steuern, usw. zur Verfügung steht.
  3. Das Multiple-Verfahren, auch Marktwert-Verfahren
    Das bekannteste und auch am meisten genutzte Verfahren ist das sog. Multiple-Verfahren. Hierbei wird ein vergleichsorientiertes Bewertungsverfahren, der "Multiplikator", angewandt. Dieser ist je nach Branche unterschiedlich und beträgt in der Regel zwischen 4 und 6, bezogen auf das EBIT. Monatliche Veröffentlichungen zeigen die jeweiligen Branchen-Multiples auf Basis aktueller Transaktionen.

 

Die Bewertungsverfahren im Detail

IDW S1-Gutachten: Verfahrenskombi mit hoher Reputation

Das IDW S1-Gutachten, das vom Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer erarbeitet wurde, ist eine Kombination der vier oben dargestellten Bewertungsverfahren, wobei vor allem das Ertragswertverfahren und das Discounted Cashflow-Verfahren umfassend mit einfließen. Es genießt durch seine Nachvollziehbarkeit, vor allem auch durch seine Anerkennung etwa bei den Finanzämtern, höchste Reputation und Verbreitung. Auch wenn es preislich etwas teurer ist als die anderen Verfahren.

Spezifika im Handwerk: AWH-Verfahren

Im Handwerksbereich gibt es zusätzlich noch das AWH-Verfahren (*) (Unternehmensbewertung für Handwerk und Mittelstand), das vorrangig von den Handwerkskammern ihren Mitgliedern angeboten wird. Es lehnt sich dabei stark an das Ertragswertverfahren nach dem IDW S1-Standard an, berücksichtigt aber auch Elemente des Substanzwertverfahrens.

Praxistipp: Vorsicht vor „Stuttgarter Verfahren“

Häufig erzählen uns Kunden, dass ihre Steuerberater das „vereinfachte Ertragswertverfahren“ oder das „Stuttgarter Verfahren“ empfohlen haben. Achtung! Beide Verfahren sind heute nicht mehr wirklich zur Bewertung Ihres Unternehmens geeignet, da sowohl das vereinfachte Ertragswertverfahren als auch das Stuttgarter Verfahren mit deutlich zu hohen Werten (Multiplikatoren) rechnen. Das wirkt sich zwar steuerlich attraktiv für das Finanzamt aus, ist aber vom errechneten Wert her am Markt nicht durchsetzbar – und zudem aus steuerlicher Sicht für Verkäuferinteressen ungünstig.

 

IDW S1 plus Expertise: Ihr Unternehmen ist es wert

Auch wenn das Multiple-Verfahren (Variante des Ertragswertverfahren, s. o,) für eine erste schnelle Einschätzung hilfreich ist: Je nach Unternehmensart und Größe Ihres Unternehmens sollten Sie auf jeden Fall auch das IDW S1 Gutachten zumindest einmal in Betracht ziehen!

Es geht schließlich um Ihr Lebenswerk und eine ehrliche und am Markt platzierbare Bewertung!

Beauftragen Sie deshalb entweder Ihren Steuerberater, sofern er sich wirklich mit Unternehmensbewertungen auskennt, oder einen Nachfolgespezialisten. So haben Sie die Chance, einen passenden und realisierbaren Preis für Ihr Unternehmen zu bekommen – und parallel dazu auch noch kompetent durch den gesamten Prozess der Nachfolge begleitet zu werden.

(*): AWH: Arbeitsgemeinschaft der wertermittelnden Berater im Handwerk



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Kommentare 1

X Ehemalige VBU-Partner am Montag, 26. September 2022 11:51

Die qualifizierte und profunde Expertise der Kollegen, insbesondere von Wolfgang sieht man wieder in diesem Beitrag.
Ich kann die Empfehlungen nur unterstützten.

Die qualifizierte und profunde Expertise der Kollegen, insbesondere von Wolfgang sieht man wieder in diesem Beitrag. Ich kann die Empfehlungen nur unterstützten.
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