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Forschungszulage: Staat verschenkt Geld - und keiner will es haben?!

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„Stell‘ Dir vor, der Staat verschenkt Geld an Unternehmen und keiner will’s haben.“ So oder ähnlich könnte man denken, wenn man sieht, wie viele Unternehmen in Deutschland die Forschungszulage nicht nutzen. Die Erfahrung zeigt: viele Unternehmen kennen die Forschungszulage gar nicht oder haben sich (noch) nicht damit auseinandergesetzt. Manche wiederum lassen sich von der Bezeichnung abschrecken und winken ab: „Wir forschen nicht“. Was viele nicht wissen: die "Forschungszulage" bezieht sich nicht nur auf Forschung. 


Quick-Check: Was bedeutet "forschen"?

 

Ob Ihr Unternehmen eine gute Chance auf die Forschungszulage hat, lässt sich – sehr vereinfacht – mit folgendem Quick-Check beantworten. 
 
1.     Zahlt Ihr Unternehmen in Deutschland Ertragsteuern?

2.     Entwickelt Ihr Unternehmen eigene Produkte oder Verfahren neu oder weiter?

3.     Stellen diese Innovationen nach der erfolgreichen Entwicklung eine Neuheit am Weltmarkt dar, die es beim Wettbewerb so noch nicht gibt?

4.     Können Sie zum Start der Entwicklung technische Hürden / Risiken definieren, die dazu führen könnten, dass Sie Ihre Innovation nicht erfolgreich zu Ende entwickeln?

5.     Haben Sie diese Entwicklungsprojekte nach dem 1.Januar 2020 begonnen oder liegen diese noch in der Zukunft?
 
Sofern Sie alle fünf Fragen mit JA beantworten können, dann hier die gute Nachricht: Sie haben  grundsätzlich eine gute Chance auf die Forschungszulage und sollten jetzt unbedingt weiterlesen.

 

Nennenswerte Summen: Weiterlesen lohnt sich!
 

Kommen wir jetzt zu den Fragen, was, wie und unter welchen Voraussetzungen gefördert wird. Vorab: es lohnt sich !
 
Denn Unternehmen können bis zu EUR 1 Mio. pro Jahr erhalten, steuerfrei und das rückwirkend für die Jahre ab 2020.
 
Aber der Reihe nach:
 

Was wird gefördert? Ziemliche Bandbreite!

 

·      Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen aller steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland. Das können Einzelprojekte und auch Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen oder Hochschulen sein.
·      Sowohl industrielle Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte als auch Grundlagenforschung, d.h. experimentelle Forschung
 

Jetzt aufpassen: Welche Prüfkriterien gibt es ?

 

Die Entwicklung muss 
-       „neuartig und schöpferisch“ sein, das heißt, es muss etwas Neues geschaffen werden, das es bisher nicht gab. „Nur“ etwas zu entwickeln, dass es beim Wettbewerber schon gibt, ist nicht förderfähig. Wenn man allerdings das Produkt des Wettbewerbers durch eine Eigenentwicklung verbessert, ist eine Förderung grundsätzlich möglich
-       „risikobehaftet und ungewiss“ sein, bedeutet: Im Antrag müssen zum Start des Projekts technische Hürden beschrieben werden, die auch zum Scheitern der Entwicklung führen könnten. Sollte von vornherein klar sein, dass die Entwicklung „nur eine Sache der Zeit“ sein sollte und keine technischen Herausforderungen bestehen, ist dieses Prüfkriterium nicht erfüllt.
-       „systematisch und reproduzierbar“ sein, heißt vor allem: es muss eine – auch zeitlich – strukturierte und nachvollziehbare Vorgehensweise für das Entwicklungsprojekt dargestellt werden
 

Welche Kosten werden bezuschusst ?

 

-       Alle Personalkosten, die im Zusammenhang mit den F&E-Aufwendungen in Ihrem Unternehmen entstehen (zu 100 %)
-       Alle Kosten für an Dritte erteilte Aufträge, die im Zusammenhang mit dem F&E-Projekt stehen (zu 60 %)
-       die Summe ergibt die „förderfähigen Kosten“
 

Wie hoch ist die Forschungszulage ?

 

-       Der Zuschuss beträgt 25 % der förderfähigen Kosten und ist bei einem Betrag von EUR 1 Mio. pro Jahr pro Unternehmensgruppe gedeckelt
-       Da eine rückwirkende Beantragung möglich ist, kann die Forschungszulage auch für Projekte, die nach dem 1.1.2020 begonnen haben, beantragt werden
-       Die Forschungszulage wird in Form einer Gutschrift auf die Ertragsteuer vergütet. Ihre Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuerschuld reduziert sich um die Forschungszulage. Falls die Forschungszulage die Steuerschuld übersteigt, erfolgt die Auszahlung der Differenz auf das Unternehmenskonto.
 

Wie kommt Ihr Unternehmen an die Forschungszulage ?

-       Zunächst stellt sich die Frage, ob das Unternehmen die Beantragung selbst vornehmen will oder einen spezialisierten Berater hinzuzieht.
-       Die Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst muss bei der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) ein „Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung“ gestellt werden. Hierbei muss das Vorhaben nach unterschiedlichen Kriterien beschrieben und die erwarteten Personalkosten bzw. Kosten für Externe dargestellt werden.
-       Falls das Vorhaben seitens der BSFZ als förderungswürdig angesehen wird, erhält das Unternehmen und auch das für das Unternehmen zuständige Finanzamt einen entsprechenden Bewilligungsbescheid.
-       Bei der nächsten Steuererklärung kann dann anhand der tatsächlich angefallenen Kosten die „Festsetzung der Forschungszulage“ beantragt werden.    

 


 
Fazit: Attraktiv für F & E!

Forschungszulage_zweistufiges_Antragsverfahreen.jpg
- Die Forschungszulage ist ein attraktiver Zuschuss zu Ihren F+E-Aufwendungen
- Förderzuschüsse bis zu EUR 1 Mio. p.a. möglich
- Auch rückwirkende Anträge möglich (ab 2020)
- Zuschuss muss nicht mehr versteuert werden
- Für jede Unternehmensgröße erhältlich
- Für KMU ist im Einzelfall abzuwägen, ob Zuschüsse aus dem "Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand" („ZIM“) oder eine Kombination aus „ZIM“ und Forschungszulage sinnvoller ist.
 
Abschließend noch ein Hinweis: Die Kriterien zur Erlangung der Forschungszulage und der Beantragungsprozess sind komplex. Die hier zusammengefassten Informationen dienen lediglich der vereinfachten Darstellung.
 
Die Forschungszulage gibt es nicht „von der Stange“. Ob Ihr bereits umgesetztes oder geplantes F&E-Projekt grundsätzlich förderfähig ist, lässt sich in einer individuellen Beratung durch die Förderspezialisten des VBU klären: https://vbu-berater.de/quick-check-foerdermittel

Zum Autor: Volker Korn ist selbständiger Unternehmensberater und hat sich auf die Finanzoptimierung von mittelständischen Unternehmen konzentriert. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Begleitung von Förderzuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Hiermit konnte Volker Korn in den vergangenen Jahren bereits viele Unternehmen zu bisher nicht genutzten staatlichen Zuschüssen verhelfen.

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