Eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung war lange gefordert und häufig diskutiert worden. Jetzt ist sie da und kann jeweils für das vorhergehende Steuerjahr beantragt werden. Voraussetzung für eine Beantragung ist das Vorliegen einer Bescheinigung durch eine extra eingerichtete „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ BSFZ. Die BSFZ prüft, ob es sich beim beantragten Vorhaben um begünstigungsfähige Forschung und Entwicklung handelt. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung, dass ein Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt gestellt werden kann.