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Fördertopf: Energieeffizienz und Prozesswärme mit Erneuerbaren Energien

© Pixabay Fördertöpfe für Unternehmen, um Erneuerbare Energien zu nutzen. | Bild © Pixabay

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft gewährt Zuschüsse und Kredite, damit Unternehmen ihre Förderungspotentiale bei Energie und Ressourceneffizienz signifikant steigern können. Dies ist möglich durch eine Kombination von Fördermodulen. 

 Zwei Förder-Module für Unternehmen relevant

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft wurde vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in verschiedene thematische Module untergliedert, die getrennt gefördert werden. Gegenstand der Betrachtung sind dabei 

  • Modul 2 „Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ - sowie
  • Modul 4 „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“.

Werden diese beiden Module gemeinsam genutzt, können die Fördermittel, die aus der CO² Einsparung abgeleitet werden, voll genutzt werden. Das bedeutet für KMU Unternehmen eine mögliche Förderung von 900,- € je T. eingespartem CO² und für nicht-KMU 500,- € je T. eingespartem CO².Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien.

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

 Gefördert werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus:

  •  Solarkollektoranlagen,
  •  Biomasse-Anlagen,
  •  Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Energiequellen nach Art. 2 Abs. 110 AGVO als Wärmereservoir  nutzen - sowie
  • KWK-Anlagen basierend auf den o. g. Technologien.

Förderfähig sind auch die Kosten für die Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess und für die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. Die Förderung erfolgt gemäß den technischen Mindestanforderungen der Anlage zum Merkblatt „Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ der BAFA.

Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beitragen,  beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen. Die investiven Maßnahmen müssen kompatibel mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 sein und dürfen keine Lock-In-Effekte in Bezug auf fossile Technologien bedeuten. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter den Modulen 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.

Förderfähig sind weiterhin insbesondere:

Zum ersten: Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierung von Produktionsprozessen -  wie z. B.

  • der Einsatz effizienter Anlagen und Maschinen,
  • der Austausch einzelner Komponenten - sowie
  • die energie- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens.

Zum zweiten: Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht, wie z. B.

  • Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme, inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik,
  • Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen,
  • Verstromung von Abwärme (z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC)).

Zum dritten: Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.

Zum vierten: Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte, wie z. B.

  • energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger,
  • Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.

Zum fünften: Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, wie z. B.

  • Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen,
  • hydraulische Optimierung,
  • Erneuerung von Druckluftleitungen - oder
  • Vermeidung von Produktionsabfällen.

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater. Einsparkonzepte erhalten die gleiche Förderquote wie die in dem jeweiligen Einsparkonzept dargestellten investiven Projekte.

Bei Antragstellung ist dem BAFA ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen.

Antragstellung für Förderungsbewilligung

 Sämtliche dargestellte Vorteile können Sie durch die Kombination der Module 2 und 4 erzielen. Aber: Um diese enormen Förderpotenziale zu heben, bedarf es einer Förderbeantragung nach Modul 2 & 4:

„Sofern im Rahmen des Vorhabens nach Modul 4 auch Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Modul 2) beantragt werden, werden die CO2-Einsparungen, die durch diese Maßnahmen erzielt werden, bei der Berechnung der maximalen Förderhöhe berücksichtigt. Hinweise zur Berechnung der Einsparungen finden sich in Informationsblatt „CO2-Faktoren“ der BAFA."

Sofern diese Vorgaben beachtet werden, ist es in der Regel möglich, die gesamte CO2 Einsparung fördern zu lassen. Dieses führt kann dann zu einer Förderquote von 30 – 40 % der gesamten Investition führen.

Was ist Ihr nächster Schritt?

Das klingt alles furchtbar kompliziert und aufwendig für Sie? Unsere Fördermittel-Experten im VBU stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um die für Sie optimale Fördermöglichkeit zu finden!

Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Oder füllen Sie gleich unverbindlich das Online-Formular auf unserer Website aus:
https://vbu-berater.de/foerdermittelanfrage

 

Beitragsbild: Copyright genehmigt Bild von Markus Distelrath auf Pixabay 

 



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