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Wie der Geschäftsführer vom Opfer zum Täter wird…

Wie der Geschäftsführer vom Opfer zum Täter wird…

Die Aufgabenfülle, die Geschäftsführer zu bewältigen haben, ist immens. Da kann es passieren, dass Fehler gemacht werden, gravierender aber, dass der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin auf einmal am Pranger steht, etwa wenn Sie Verantwortung übernehmen müssen für Geschehnisse außerhalb Ihrer Kontrolle. Hier ist das Stichwort Compliance-Management, aber: Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich Compliance Management?

 

Nur wer nichts tut, macht keine Fehler

Wie behält man im Unternehmen eigentlich alles im Blick? Geschäftsführer fungieren schließlich in den seltensten Fällen als reine „Verwalter“ und haben den Fokus oft auf inhaltlichen Themen rund um Produkt und Dienstleistung. Personalführung im rein menschlichen Sinne wird natürlich direkt mit erledigt und die leidige Pflicht der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung geht mal ein paar Tage früher, ein paar Tage später ans Finanzamt raus. Alles nach Priorität, da wo man gerade am meisten gebraucht wird. Und dann hat man eben doch mal irgendwann irgendeine Frist verpasst… alles halb so wild – ein Säumniszuschlag ist zu verkraften und wo gehobelt wird, fallen schließlich Späne. Nur wer nichts tut, macht auch keine Fehler.

 

Und die Konsequenzen? Waffenarsenal an Damoklesschwertern

Wäre da nicht dieses Damoklesschwert der persönlichen Haftung von Geschäftsführern… ach: und noch ein Damoklesschwert der schlechten Reputation, wenn bekannt wird, dass etwas danebengegangen ist. Und das Damoklesschwert der Ansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Verletzung der Fürsorgepflicht.

Man muss nicht aufwändig weitersuchen, um festzustellen, dass genau genommen ein ganzes Waffenarsenal an Damoklesschwertern über jedem Geschäftsführer hängt – und zwar unabhängig von der Unternehmensgröße. Egal, wie klein die UG oder GmbH auch sein mag.

 

Wenn unkontrollierbare Gefahren zur persönlichen Haftung führen

Da gibt es auf der einen Seite die Themen, die, wie oben angedeutet, Geschäftsführer selbst unter Kontrolle haben können und sollten. Es gibt aber auch noch die viel gemeinere andere Seite mit den Gefahren, auf die Unternehmenslenker selbst keinen Einfluss haben und denen sie ohne eigenes Verschulden ausgeliefert sind. Da wird man ohne auch nur das geringste eigene Zutun vom Opfer zum Täter. Computer gehackt und verschlüsselt, Lösegelderpressung zum Entschlüsseln der Firmendaten. Und während man sich noch Hilfe zur Strafverfolgung sucht, stehen schon andere Behörden in den Startlöchern, um potenzielle Verstöße gegen Datenschutzprinzipien zu prüfen und die Geschäftsführung muss sich erklären, ob auch wirklich alles Nötige zum Schutz getan wurde. Und da ist sie plötzlich wieder, die persönliche Haftung.

 

Compliance Management ist Risiko-Management.....

...fürs Unternehmen und für Geschäftsführer. Compliance Management schafft aber auch Strukturen zur Organisation vieler Themen. Mit dem Sicherstellen einer strukturierten Verwaltung, Dokumentation und Erledigen vieler Tätigkeiten in der Verantwortung der Geschäftsführung lassen sich viele Risiken vermeiden bzw. eventuelle persönliche Haftungsrisiken deutlich reduzieren.

Ein Compliance Management System schützt vor Strafe nicht, wird aber in der gängigen Rechtsprechung wohlwollend angerechnet.

 

Fazit: Ein Unternehmen ist niemals zu klein für Compliance Management – starten Sie noch heute.

 

Unterstützung finden Sie beim VBU Verbund beratender Unternehmer. Von der Beratung zur richtigen Compliance-Strategie bis zur Rechtsberatung bieten die Partnerinnen und Partner des VBU gemeinsam Beratung aus einem Guss.



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