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Verkauf und Kauf eines Unternehmens, Teil IV: Wo finde ich den Richtigen für mein Unternehmen?

Fotolia_Unterschrift Es gibt einiges zu bedenken, bevor ein Unternehmensverkauf unterschriftsreif ist

Viele Unternehmen werden in jungen Jahren gegründet oder übernommen und meistens über Dekaden von dem gleichen Unternehmensinhaber geleitet. Ist der Unternehmer aber an einem Zeitpunkt angekommen, an dem er sich aus Alters- oder Gesundheitsgründen Gedanken über den Fortbestand seines Unternehmens macht, beginnt er, über eine Unternehmensübergabe nachzudenken.

Stehen die eigenen Kinder bereit oder muss es ein Externer sein?

Im Regelfall versucht  der Inhaber zunächst, sein Lebenswerk an seine eigenen Nachkommen zu übergeben. Sollte dies aber nicht möglich sein, sei es, dass die Nachkommen nicht wollen oder nicht können, so bleibt nur der Weg, einen Externen oder eine externe Käuferin zu finden, die sein Lebenswerk in die Zukunft führt. Bei einem so großen Schritt ist dem abgebenden Inhaber nicht nur an der Fortführung als alleiniger Anforderung gelegen. Auch Faktoren wie das Betriebsklima, die Kunden- oder Lieferantenverhältnisse spielen oft eine bedeutende Rolle. Immer wird der Unternehmer abwägen müssen, wie eine Fortführung gelingt und was die optimale Lösung sein könnte bzw. ist.

Ansprache und Auswahl der Interessenten

 Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Veräußerungswunsch zu publizieren und Angebote von Interessenten einzuholen. So kann sich der Unternehmer an, auf die Nachfolge spezialisierten Unternehmen wenden, an Berufsverbände, IHKen oder andere Verbände, bei denen er Mitglied ist oder auch an den VBU und seine Mitglieder. Auch eine Anzeige in den einschlägigen Medien oder eine „Mund zu Mund“ Portierung kann hilfreich sein, sowie die Direktansprache möglicher Interessenten aus der Branche oder dem Kunden- und Lieferantenstamm. In jedem Fall ist vorher genau zu überlegen, ob die Verkaufsabsicht derart publiziert werden soll.

Gerade bei der Schaltung von Anzeigen oder der „Mund zu Mund“ Portierung ist eine strikte Vertraulichkeit nicht gewahrt. Darum sollte der Veräußerer sorgfältig überlegen, ob er diese Art der Ansprache wählt.

Welche Interessen hat der Veräußerer?

Bei der Auswahl der Interessenten ist es wichtig, die im Vorfeld bestimmten Interessen des Veräußerers zu bedenken.

Interessen können z.B. sein:

  • Eigenständigkeit des Unternehmens
  • Fortbestand des Unternehmens
  • Marktsegmentausrichtung
  • Arbeitsplatzsicherung
  • Betriebsklima
  • Kunden und Lieferanten Bindung

Passen Interessenlagen zusammen?

Die gelisteten Kaufinteressenten werden mit den Verkaufsbedingungen bzw. Wünschen des Veräußerers abgeglichen. Nach der Analyse und somit der Bestimmung, mit welchem Interessenten weitere Schritte unternommen werden, erfolgt der Versand der Vertraulichkeitserklärung (NDA - NoneDisclosure Agreement) und eine Listung der verbliebenen Interessenten. Diese erhalten, nach der Rücksendung der gegengezeichneten Vertraulichkeitserklärung, das Exposé zugesandt. Erst nach einer weiteren Prüfung ist eine finale Entscheidung, wer infrage kommt, an einer Prüfung der Unternehmensdaten (Due Diligence) teilzunehmen getroffen.

Kontakt:

Michael F. Böhne - BMS – eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  Mobil: + 49 (0)172 291 972 4

Partner im Verbund beratender Unternehmer (VBU)

© Fotolia #132767237, Antonioguillem



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