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BREXIT - Geordnet oder ungeordnet oder kein Brexit?

Fotolia_fnfvorzwlf Was jetzt getan werden kann, um den Brexit abzufedern, sollte angegangen werden

Als am 23. Juni 2016 eine knappe Majorität ( 51,89 % ) für den Ausstieg aus der EU stimmte, war noch die Überzeugung vorhanden, dass diese Entscheidung die richtige sei. Heute jedoch stehen Großbritannien und der Rest der EU vor schwerwiegenden Fragen, die Unternehmen betreffen, welche multinational agieren. 

Zurück ins Altertum?

Der Brexit, wenn er denn kommt, scheint weniger ein Schritt in eine gewinnbringende Zukunft, sondern eher einer in eine Vergangenheit zu sein, die mit regelrecht altertümlichen Beschränkungen aufwartet. Davon betroffen sind nicht nur  Großunternehmen und Konzerne wie z. B. die Flugzeugproduzenten ( Airbus), die Automobilindustrie (Daimler, BMW oder Jaguar etc.), die Nahrungsmittelindustrie ( Procter&Gamble) oder die Finanzinstitute (Barclays Bank, Lloyds Bank, Deutsche Bank etc. ) - um nur einige zu nennen. Auch der international ausgerichtete Mittelstand mit seiner Zulieferindustrie ist mehr denn je geschäftsschädigenden Beschränkungen ausgesetzt.

Diese Beschränkungen erstrecken sich auf eine große Anzahl von Vorschriften, Handlungen und Richtlinien. Sei es die Überlegung, wie zu verfahren ist mit der Grenze zwischen Nordirland und Irland oder wie werden die Zollbestimmungen gestaltet und die Lieferungen in und aus Großbritannien und der EU geregelt bzw. abgewickelt? 

Statt neuer Chancen vielfältige Einschränkungen

Fest steht, dass der BREXIT eine Erhöhung der Preise für die Unternehmen und letztendlich für die Verbraucher nach sich ziehen wird. Es ist auch mit Lieferengpässen zu rechnen. Just-in-time Lieferungen werden durch aufwändige Zollabwicklungen schwieriger einzuhalten zu sein.

Mittelständische Firmen auf beiden Seiten des Ärmelkanals sind gezwungen, sich mit Themen wie Zöllen, Logistik, Gesetzgebungen ( z. B. der Gesellschaftsform der Ltd.) intensiv zu befassen. Wie sollen die Zahlungsströme in Zukunft abgewickelt werden? Was geschieht mit den Krankenversicherungen und den ärztlichen Dienstleistungen? Wie sind Arbeitnehmeransprüche zu behandeln? 

Engpässe für die Briten

Der britische Arbeits- und Absatzmarkt wird sukzessive eingeschränkt. Unternehmen sind bereits von Großbritannien in die EU verlagert worden oder solche Pläne stehen jetzt auf der Agenda.  Die Unternehmen in der EU werden sich zwangsläufig nach neuen Absatzmärkten umsehen müssen. Die Bürger Großbritanniens werden zukünftig ein reduziertes Warensortiment und Arbeitsplätze vorfinden. Hier sei nicht nur an die Nahrungsmittel- oder die Pharmaindustrie gedacht.

Rechtliche Fragestellungen blocken Wirtschaftsströme 

Auch müssen neue Verträge z. B. für Überflugrechte, den Handel und weiteres verhandelt werden. Dieses wird Monate und Jahre dauern. In dieser Zeit werden Chancen vertan für Unternehmen, Angestellte, Arbeiter und Familien, Chancen für das Land Großbritannien und für die EU-Staaten.

Eine Vielzahl von Klärungserfordernissen steht an, in denen Großkonzerne ihre eigenen Abteilungen haben. Der Mittelstand hingegen ist oftmals nicht mit derartigen Abteilungen ausgestattet und benötigt Unterstützung.

In der derzeitigen Situation ist es ratsam, sich auf einen ungeordneten BREXIT oder eine BREXIT Verschiebung vorzubereiten. In jedem Fall aber sind Unternehmen gut beraten, das, was prophylaktisch schon jetzt getan werden kann, auch jetzt anzupacken, um die Folgen eines Brexit abzufedern.

Michael F. Böhne - BMS – eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  Mobil: + 49 (0)172 291 972 4

Partner im Verbund beratender Unternehmer ( VBU )

Lektorat:
Katharina Daniels  (Kommunikationsberaterin & Publizistin), Partnerin im VBU (Verbund beratender Unternehmer)

© Fotolia #100880056, stockphoto-graf



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