Wie geht es weiter mit dem „Wachstumschancengesetz“ und der „Forschungszulage“?

Am 17. November 2023 wurde das „Wachstumschancengesetz“ im Bundestag verabschiedet. Die notwendige Zustimmung des Bundesrates ist allerdings bisher ausgeblieben. 

Hauptgrund sind die aus Sicht der Länder zu hohen finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen. Ministerpräsident Stephan Weil aus Niedersachsen bezifferte den „Gesamtverlust bis 2028“ mit 32 Mrd. Euro. Davon würden Länder und Kommunen 63 % tragen müssen. 

Nun sind alle Augen auf den 21.Februar 2024 gerichtet. Dann tagt der Vermittlungsausschuss zu diesem Thema. Man darf gespannt sein, ob es eine Einigung gibt. Wie sieht ein möglicher Kompromiss aus?

Eine Einigung würde auch erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Forschungszulage haben. Vorgesehen sind u.a. eine Verdreifachung des Höchstbetrages der Zulage von 1 Mio. auf 3 Mio. Euro pro Jahr, eine Anhebung der Zulage für KMU von bisher 25 % auf 35 % der förderfähigen Kosten Neu: auch Investitionen in Anlagevermögen für F&E-Maßnahmen sollen gefördert werden.

Unabhängig von einer möglichen Ausweitung der „Forschungszulage“ stelle ich fest, dass diese attraktive Fördermöglichkeit für alle innovativen Unternehmen in Deutschland immer noch zu wenig genutzt wird. Der Steuerschätzung des Bundesfinanzministeriums aus November 2022 zufolge wurde für 2023 ein Aufwand hierfür in Höhe von 1 Mrd. Euro geplant. Tatsächlich genutzt wurden in 2023 lediglich 456 Mio. Euro und somit weniger als die Hälfte!

Ursache hierfür dürfte u.a. sein, dass immer noch viele Unternehmen die Vorteile der steuerlichen Forschungszulage noch nicht kennen. Weitere Besonderheit: die Forschungszulage kann auch rückwirkend für alle F&E-Projekte ab dem Jahr 2020 geltend gemacht werden. Deswegen mit der Beantragung abzuwarten wäre allerdings fahrlässig. Die Ansprüche aus dem Jahr 2020 müssen bis Ende 2024 vom Finanzamt festgesetzt werden, sonst droht die Verjährung.

Fazit: der Bund möchte die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland erhöhen und stellt hierfür sehr attraktive Förderungen, u.a. die Forschungszulage, zur Verfügung. Viele Unternehmen kennen diese Förderungsmöglichkeiten nicht oder sehen sich selbst nicht als „förderfähig“. Außerdem besteht immer noch ein zu großer Respekt vor der Antragsbürokratie.

Investiert Ihr Unternehmen in Produktentwicklung oder -weiterentwicklung, innovative Produktionsverfahren oder Forschung? Dann lassen Sie sich jetzt beraten. 


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