Im Oktober 2021 wurde für ZIM ein befristeter Antragsstopp ausgesprochen. ZIM ist das zentrale Innovationsprogramm für den Mittelstand, mit dem themenoffen und zu jeder Zeit Anträge auf Förderung für innovative Entwicklungsprojekte gestellt werden konnten. Begründung für den Antragsstopp waren die begrenzt verfügbaren Mittel, die offensichtlich wegen sehr hoher Nachfrage bereits vorzeitig aufgebraucht waren.
Viele mittelständische Unternehmen sind nun verunsichert, welche Möglichkeiten der Innovationsförderung für Sie jetzt noch bestehen. Ich möchte deshalb die fünf wichtigsten Handlungsalternativen aufzeigen, die Sie für Ihre aktuellen Innovationsprojekte haben.
Die erste Option ist abzuwarten, bis ZIM wieder aktiviert wird. Wie lange dies dauern wird, ist allerdings unklar: Bis Ende März oder doch bis zum Sommer? Und es gibt weitere Unsicherheiten, ob es Änderungen zu inhaltlichen Anforderungen oder zu Förderhöhen etc. geben wird.
Wenn Sie Ihr Vorhaben nicht ungewiss lange hinauszögern wollen, können Sie als zweite Option prüfen, ob es in Ihrem Bundesland regionale Förderprogramme gibt, die zu Ihrem Vorhaben passen. Hier gibt es eklatante Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.
Als dritte Option kann das Bundesprogramm „KMU innovativ“ in Frage kommen. Dieses Programm des Bundesforschungsministeriums fördert Spitzenforschung von kleinen und mittleren Unternehmen in 10 vorgegebenen Technologiefeldern.
Als vierte Option können die vielen Fachprogramme der verschiedenen Ministerien des Bundes und der Länder sowie von Stiftungen geprüft werden.
Und schließlich gibt es ja die neue Förderung durch die Forschungszulage, die im Unterschied zu allen anderen Förderprogrammen den Vorteil bietet, dass Sie Ihre Innovationsaktivitäten sofort durchführen und auch erst im Nachhinein beantragen können.
Unsere Fördermittelexperten im VBU helfen Ihnen gerne, wenn Sie Ihre Zuschüsse öffentlicher Fördermittel optimieren wollen. Sie finden uns auf der Website des VBU unter Kompetenzbereiche.