… und warum Unternehmen jetzt mit ihrer Berichterstattung starten sollten!
Die Ausgangslage
Im November / Dezember 2024 diskutiert die EU-Kommission über die Konsolidierung bestehender und künftiger ESG-Berichtspflichten.
Ziel: Bürokratische Entlastung für Unternehmen, CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie werden vereinfacht, die Größenklassen der berichtspflichtigen Unternehmen neu geordnet. Die Berichtspflichten sollen um mindestens 25% verringert werden.
Folgen: Darin liegt eine große Gefahr für wichtige Nachhaltigkeitsziele, aber auch eine große Chance für die realistischere Umsetzung von Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsmaßnahmen.
Fragen: Das sog. „Omnibusgesetz“ soll bis 26. Februar 2025 beschlossen werden.
- Was bedeutet das für die Ziele des Pariser Abkommens? Und was bedeutet das für Unternehmen im Jahr 2025? Welche Rolle spielen sie in dem Prozess, wann müssen sie was tun?
- Warum ist das Thema Nachhaltigkeit im Mittelstand relevant, und warum hängen Wettbewerbsfähigkeit und Klima Resilienz zusammen?
- Warum sollten auch Unternehmen, die voraussichtlich nicht in die Berichtspflicht fallen werden, auf freiwilliger Basis in die nachhaltige Transformation gehen?
Die Pflicht
Die Reduzierung der Pflichten ist Wasser auf den Mühlen derer, die alle bürokratischen Hürden auf dem Weg zu einer saubereren Welt konterkarieren oder gar blockieren
Doch das Thema Nachhaltigkeit wird bleiben, es kommt etwas verzögert und wahrscheinlich auch abgemildert auf uns zu, ist aber nicht mehr wegzudenken.
Ab 2026 müssen große Unternehmen für das Kalenderjahr 2025 einen Nachhaltig-keitsbericht veröffentlichen, wenn auch abgemildert, der dann zusammen mit den Finanzzahlen fertiggestellt und von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss.
Dies sind nicht nur fiskalische Anforderungen, sondern auch mittlerweile gelebte Praxis im Kreditgeschäft. Und darauf sollten Unternehmen vorbereitet sein, sofern nicht schon geschehen:
- Sie haben – so der aktuelle Stand – zwar erst ab 2026 CSRD-Berichtspflicht, aber man sollte das mal zurückrechnen…
- Hinzu kommt zeitgleich die Berichtspflicht für die EU-Taxonomie.– Das heißt, Sie Sie müssen in der Unternehmensorganisation in der Lage sein, ab 1.1.2025 mitzuschreiben, welcher Umsatz, welche CapEx und welche OpEx Sie im Jahr 2026 für das Kalenderjahr 2025 berichten müssen. – Das heißt, Sie müssen ab 1.1.2025 eigentlich fertig sein in der Strukturierung der Berichtsinhalte!
Die zahlreichen relevanten Kennzahlen müssen erst einmal definiert und dann erfasst bzw. gesammelt werden. Und da gilt es keine Zeit mehr zu verlieren!
Bürgerpflicht und soziale unternehmerische Verantwortung
Man muss kein Nachhaltigkeits-Pionier oder ausgesprochen „grün“ sein um zu sehen, dass es genug zu tun gibt um das Pariser Klimaschutz-Abkommen zu unterstützen.
Ausstiege von Nationen sind schlimm, doch Europa ist groß genug, um Einiges zu bewegen. Und – man kann Nachhaltigkeit auch als Chance sehen!!
Jeder von uns kann privat und unternehmerisch Einiges bewirken. Denn letztendlich tun wir Gutes:
– für uns selbst und die nächste(n) Generation(en)
- nicht nur für die Banken, die klimaschutzaktive Kunden in ihrem Darlehensnehmer-Portfolio benötigen,
- nicht nur für die Behörden, die es zweifelsohne oft übertreiben in den regulatorischen Bestimmungen.
Bei aller Anstrengung – nachhaltiges Wirken ist durchaus nicht nur mit Einschränkungen und Ausgaben verbunden,es kann auch Freude bereiten und enorme Kosten sparen.
EU-Taxonomie und ökologische Nachhaltigkeit – was steckt dahinter?
Was definiert die EU-Taxonomie als eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivität?
Die EU-Taxonomie gibt den allerersten, tatsächlich auch mit technischen Kriterien hinterlegten, Katalog an, das ist ein komplettes Novum.
Die obersten Ziele dabei sind Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – analog der Ziele in der CSRD im Bereich Environment bei Unternehmen. Und der gesamte Bereich Energie nimmt einen wesentlichen Anteil am Klimaschutz ein.
Ziel der Bestimmungen ist es natürlich, auch die Finanzströme zu lenken, indem bei Finanzunternehmen darauf geachtet wird, wohin sie investieren und wieviel Investitionsvolumen in nachhaltige Investitionen bei Darlehensnehmern gehen.
Damit streben diese eine gute Ratio an und achten bei ihren Darlehensnehmern auf entsprechend gute Performance in den nachhaltigen KPIs in deren Wirtschaftsaktivitäten, Portfolio-Optimierung.
Taxonomie gibt es mehrere Ebenen:
die oberste Ebene ist der Wirtschaftssektor. Darunter kommt die Wirtschaftsaktivität im tatsächlichen Sektor. Und dann gibt es technische Bewertungskriterien, ab wann zum Beispiel ein Produkt oder System nachhaltig ist. Und zu jeder Wirtschaftsaktivität und zu jedem Sektor gibt es Kriterienkataloge, die technisch und wissenschaftsbasiert sind oder zumindest den Anspruch erheben, daran ökologische Nachhaltigkeit zu definieren. Durchaus kompliziert – und eben doch noch nicht ausreichend definiert
Wie berechnet man die Taxonomie Kennzahlen?
ein Unternehmen muss den Anteil an taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten berichten und dazu die Kennzahlen Umsatz, CapEx und OpEx.
Dies berechnet sich über das nachhaltig finanzierte Geschäftsvolumen und die nachhaltigen Investitionen, die aufsummiert und ins Verhältnis zum gesamten Geschäftsvolumen gesetzt werden.
Und die Taxonomie kann durchaus nutzen, Unternehmensstrategien zu überprüfen, anzupassen oder auch die Produktstrategien daran auszurichten – kurzum das Unternehmen langfristig wirklich gesund und zukunftsfähig aufzustellen.
Kunden als Innovationstreiber
Ein weiterer Grund ins Tun zu kommen ist die Wettbewerbsfähigkeit, denn zahlreiche Unternehmen haben Kunden, die zu kapitalmarktorientierten Unternehmen zählen und damit heute schon über die EU-Taxonomie und ihre Taxonomie-Konformität berichten müssen. Und wenn diese Kunden beispielsweise Investitionen planen, dann fragen sie bereits jetzt bei ihren Lieferanten an, ob angebotene Lösungen in der Wirkung taxonomiekonform sind!
Wie können Unternehmen nachhaltige Projekte umsetzen?
Selbstverständlich, das kostet Zeit und Geld, aber die EU gibt zahlreiche Möglichkeiten zur Partizipation und Förderprogramme und -mittel für die Unterstützung, Beratung und Umsetzung, bspw. über BAFA, KfW, VDI/VDE. Nicht allein in der produzierenden Industrie, auch in Handel, Handwerk und Administration.
Verantwortung und Chancen liegen gerade bei Unternehmen, die ihn ihrem CSRD-Prozess bereits weit vorangeschritten sind. Der Schlüssel für ein effektiveres Umsetzen von Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitszielen liegt in Sektorenstandards und engerer Zusammenarbeit derer, die Policies und Klimastrategien gestalten, aber oft auch in einem Strauß von „kleineren“ Maßnahmen.
Für interne Umsetzung können beispielsweise Arbeitsgruppen in KMUs und unabhängige Experten eng zusammenarbeiten, Projekte kreieren und Maßnahmen im Team umsetzen.
Womit können Sie starten in Ihren Nachhaltigkeitsbemühungen und Bericht?
Sie könnten mit dem DNK starten, der Umsetzung nach dem Standard des Deutschen Nachhaltigkeits-Kodex, wenn Sie nicht in der Berichtspflicht sind und keine Auslands-Standorte betreiben. Sehr empfehlenswert, ein guter Einstieg und durchaus auf CSRD-Standard erweiterbar, wenn es soweit kommt.
Oder mit dem VSME-Standard: Die Europäische Kommission und die EFRAG planen aktuell zwei Berichtsstandards für KMU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:
- VSME-Standard: Für nicht-kapitalmarktorientierte KMU, die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen, gilt der VSME-Standard (Voluntary Reporting Standard for SMEs). Der VSME-Standard dient dazu, geringere Berichtspflichten für nicht-kapitalmarktorientierte KMU festzulegen, um so möglichst viele KMU zu einem freiwilligen Bericht zu ermutigen.Der VSME-Standard legt – im Vergleich zu den Berichtsstandards für große Kapitalgesellschaften – deutlich weniger Datenpunkte fest, über die KMU berichten müssen. So sind zum Beispiel die nötigen Angaben zu den finanziellen Auswirkungen von Klimarisiken im VSME-Standard deutlich reduziert.
KMU können ihren Nachhaltigkeitsbericht auf bestimmte Themengebiete beschränken.
- Zudem erfordert der VSME-Standard nicht für alle Themengebiete eine Wesentlichkeitsanalyse (also die Analyse von Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsthemen und umgekehrt), was erheblichen Rechercheaufwand bei der Informationsbeschaffung erspart.
- Auch ist es möglich, den Nachhaltigkeitsbericht teilweise im Stil eines Ja/Nein-Katalogs zu verfassen, da viele Fragen sehr konkret formuliert sind. Viele Antworten erfordern wiederum reine Zahlenangaben.
- Die EFRAG hat sich bewusst bemüht, den VSME-Standard sprachlich zusätzlich zu vereinfachen und ergänzende Hinweise aufzunehmen, damit KMU geneigt sind, sich mit dem Standard auseinanderzusetzen.
Wie kommen Sie zu einer Nachhaltigkeits-Berichterstattung, gleich ob verpflichtet oder auf freiwilliger Basis, wenn eigene Kapazitäten und Kompetenzen knapp sind?
… mit unserer Unterstützung –
BKO Beraterkompetenz Oberfranken im Team mit den VBU-Beratern.
Die Nachhaltigkeits-Spezialisten, ein echtes Kompetenz-Team!
Fragen, Anregungen, Empfehlungen, Beratung oder Umsetzungsbegleitung gewünscht?
Sehr gerne, rufen Sie mich einfach an oder senden Sie eine E-Mail:
Fon: +49 (0)171 – 14 63 916
CSR-und Nachhaltigkeitsmanager
Wir beraten Sie gerne – kompetent, vor Ort, von Unternehmern für Unternehmen.
Autor:
Karin Scherer,
www.scherer-concept.de
Stellvertretend für das ESG-Kompetenzteam – Mitglied im BKO – VBU