Kennen Sie den CO2-Verbrauch Ihres Unternehmens? Wenn nein, dann wird es dringend Zeit.

CO2-Verbrauch – Die zentrale Größe der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD)

Spätestens mit Einführung der CSRD müssen die berichtspflichtigen größeren Unternehmen Ihren CO2-Verbrauch kennen. Der CO2-Verbrauch ist eine zentrale Kenngröße im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dabei wird der CO2-Verbrauch auf drei unterschiedlichen Ebenen gemessen, den sogenannten Scope 1 bis 3.

kopenhagen neu

Die Ermittlung des CO2-Verbrauchs von Rohstoffen bindet alle Unternehmen ein 

Die Ermittlung der Verbräuche von Scope 1 und 2 dürfte für die meisten Unternehmen relativ einfach sein. Hier liegen meist verwertbare Verbrauchszahlen vor, die dann in CO2-äquivalente umzurechnen sind. Die Addition dieser CO2-äquivalente ergibt dann den CO2-Verbrauch. Schwieriger gestaltet sich die Ermittlung für den Scope 3. Hier wird unter anderem der CO2-Verbrauch von Rohstoffen und Einkaufsteilen abgebildet. Wollen die berichtspflichtigen Unternehmen Ihrer Berichtspflicht nachkommen, müssen Sie zwangsläufig bei Ihren Lieferanten nachfragen, wie hoch der CO2-Verbrauch derer Produkte ist. Wenn Ihr Unternehmen zur Zulieferindustrie gehört, sind Sie als nicht-berichtspflichtiges Unternehmen betroffen, auch wenn Sie die Größenkriterien der CSRD nicht erreichen. Sie sollten zudem davon ausgehen, dass Ihre Kunden ein wenig später nach Einsparungspotentialen fragen. Sie werden aufgefordert den CO2-Verbrauch Ihrer Produkte zu reduzieren.

Aber auch Unternehmen außerhalb der Zulieferkette werden verstärkt, von Ihren Kunden nach dem CO2-Verbrauch Ihrer Produkte gefragt werden. Eine CO2-Ausweispflicht für die Produkte, die von Endverbrauchern konsumiert werden, ist mehr als denkbar. Wir kennen ähnliches bereits aus der Lebensmittelindustrie. Als Stichwort sei hier der Nutri-Score oder die Tierhaltungskennzeichnung erwähnt. Die zusätzliche Angabe des CO2-Verbrauchs wäre vorstellbar. 

Bestimmung des CO2-Verbrauchs in zwei Schritten

Für die Ermittlung Ihres CO2-Verbrauches werden Sie zunächst den Corporate Carbon Footprint (CCF) ermitteln. Damit ist der CO2-Verbrauch Ihres Unternehmens gemeint. Im zweiten Schritt müssen Sie diesen Gesamtverbrauch auf Ihre einzelnen Produkte herunterbrechen und den sogenannten Product Carbon Footprint (PCF) ermitteln. 

In den meisten Fällen müssen auch Sie Ihre Vorlieferanten um deren Verbräuche bitten. Auf Grund dieser Ermittlungskette sind fast alle Unternehmen in die Bestimmung des CO2-Verbrauchs eingebunden, auch wenn die gesetzliche Vorgabe dies nicht explizit vorsieht. 

Sie benötigen noch weitere Information? Dann kontaktieren Sie mich:
Thomas Koppenhagen
Mobil: 0173 5621083
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.



Kontakt

Verbund beratender Unternehmer e.V.
Adenauerallee 12-14
53113 Bonn
Telefon: +49 228 966985-19
E-Mail: vorstand@vbu-berater.de

© 2024 Verbund beratender Unternehmer e.V.

Suche