Förderung Ladeinfrastruktur in den Bundesländern Stand 19.03.2021
Baden-Württemberg: Charge@BW:
Pro Ladepunkt gewährt die L-Bank einen Zuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.500 EUR. Förderfähig sind alle einmaligen Kosten, die im Zusammenhang mit der Installation des Ladepunktes stehen.
Bayern:
Die Förderung enthält die Errichtung der Ladesäule, der Netzanschluss und Montagekosten. Für Ladepunkte mit bis zu 22 kW Ladeleistung erhalten Antragsteller eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten, maximal jedoch 3.000 EUR. Bei Schnellladepunkten bis 100 kW Leistung erhöht sich der maximale Zuschuss auf 12.000 EUR, bzw. auf 30.000 EUR bei höheren Ladeleistungen.
Nordrhein-Westfalen:
Für die nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur beträgt die maximale Förderquote 50 Prozent, bei Kommunen und kommunalen Betrieben 80 Prozent. Maximal sind es jedoch 3.000 EUR je Ladepunkt bei Ladesäulen für Unternehmen und 4.800 EUR für Kommunen. Einen zusätzlichen Bonus von 500 EUR erhält, wer selbst erzeugten Strom für die Ladesäule nutzt.
Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird in NRW mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt, maximal jedoch mit 5.000 EUR. Zusätzlich gibt es den Bonus für eigen erzeugten Strom in Höhe von 500 EUR.
Berlin:
In Berlin beträgt die Förderung 50 Prozent der Investitionskosten für die Ladesäule, inklusive Netzanschluss. Hierbei beträgt der maximale Betrag bei AC-Ladesystemen 2.500 EUR und bei Schnellladesäulen 30.000 EUR pro Ladepunkt. Zusätzlich gibt es eine Förderung für den Anschluss an das Nieder-, bzw. Mittelspannungsnetz, in Höhe von 50 Prozent der Kosten. Der maximale Betrag liegt bei 5.500 EUR für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und 55.000 EUR für das Mittelspannungsnetz.
Brandenburg:
Gefördert werden 80 Prozent der Kosten für die Ladesäule, Zubehör und Netzanschluss. Hierbei liegt der Höchstbetrag für Normalladepunkte bis 22 kW bei jeweils 3.000 EUR. Für Schnellladepunkte erhöht sich der Höchstbetrag auf 12.000 EUR, für maximal 100 kW, und auf 30.000 EUR für höhere Ladeleistungen. Der Netzanschluss an das Niederspannungsnetz wird mit 5.000 EUR und an das Mittelspannungsnetz mit 50.000 EUR gefördert.
Hamburg:
Mit der Förderung in Hamburg ist die Anschaffung der Ladesäulen, der technische und bauliche Vorlauf, die Installation und Inbetriebnahme, sowie die Betriebsführung abgedeckt. Die Höhe der Förderung beträgt 40 Prozent und erhöht sich bei KMU auf bis zu 60 Prozent. Anträge werden bei einem Kauf über die Hamburgische Investitions- und Förderbank gestellt. Bei einem Leasing läuft die Antragstellung über die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH.
Mecklenburg-Vorpommern:
Die Höhe der Förderung beträgt 30 Prozent, wobei es Boni für kleine und mittlere Unternehmen gibt, sowie für besondere Innovationen, Demonstrationsprojekte oder mit direkter Beteiligung der Bürger.
Sachsen:
Die Förderung in Sachsen umfasst den Stromspeicher und die Ladestation, sowie Montageleistungen und den Wechselrichter für den Stromspeicher. Der Speicher muss an eine Photovoltaikanlage und mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein. Für die Ladepunkte der Ladestation gilt die Bedingung, dass sie mit dem Stromspeicher verbunden sein müssen. Die Ladeleistung muss mindestens 4,0 kW je Ladepunkt AC (Wechselstrom) bzw. mind. 10,0 kW je Ladepunkt DC (Gleichstrom) betragen.
Neben der Förderung für den Speicher gibt es von der Sächsischen Aufbaubank noch 400 EUR je AC-Ladepunkt, bzw. 1.500 EUR je DC-Ladepunkt.
Sachsen-Anhalt:
Anträge können über die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH eingereicht werden. Für AC-Ladepunkte bis einschließlich 22 kW gibt es eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten, maximal jedoch 3.000 EUR. Bei Schnellladepunkten zwischen 50 und 100 kW beträgt die Förderung 60 Prozent der Kosten, maximal jedoch 12.000 EUR. Eine zusätzliche Förderung gibt es für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Dieser beträgt maximal 60 Prozent der Kosten, höchstens 5.000 EUR.
Thüringen:
Für AC-Ladepunkte bis 22 kW beträgt die Höhe der Förderung 50 Prozent der Kosten, maximal 5.000 EUR. Bei Schnellladepunkte ab 22 kW erhöht sich der maximale Betrag auf 20.000 EUR. Sollte die Ladestation nicht öffentlich zugänglich sein, dann reduziert sich der maximale Fördersatz um 50 Prozent.
Schleswig-Holstein:
Die Höhe der Förderung beträgt bei nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
500 Euro pro Ladepunkt für juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
750 Euro pro Ladepunkt für juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich deren Gesellschaften
500 Euro für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten
Die Höhe der Förderung beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
1.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW
2.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW
7.500 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50 kW
500 Euro für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten
In allen Fällen darf der Zuschuss 50% der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Im Rahmen des Förderprogramms kann pro Antragsstellenden maximal ein Zuschuss in Höhe von 2 Mio. Euro gewährt werden.
Niedersachsen:
- Beschaffung einer Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Netzanschluss (bis 22 kW, inkl. Wallboxen) bis zu 80% der Gesamtausgaben, max. 2.500 € pro Ladepunkt.
- Beschaffung einer Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss (größer 22 kW) bis zu 80% der Gesamtausgaben, max. 30.000 € pro Ladepunkt.
- Beschaffung einer Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss (größer 50 kW) bis zu 80% der Gesamtausgaben, max. 70.000 € pro Ladepunkt.
- Beschaffung einer Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss (größer 100 kW) bis zu 80% der Gesamtausgaben, max. 100.000 € pro Ladepunkt
- Netzanschluss
- Bis zu 60% der Gesamtausgaben, max. 5.000 € bei Anschluss an das Niederspannungsnetz.
- Bis zu 60% der Gesamtausgaben, max. 50.000 € bei Anschluss an das Mittelspannungsnetz. - Planungs- und Beratungsausgaben bis zu 20% der Investitionsausgaben
Hessen:
Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionskosten. Es können sowohl Normal- als auch Schnelladesäulen und Wallboxen auf dem eigenen Betriebsgelände sowie an besonders frequentierten Orten im öffentlichen Raum errichtet werden.
Neben der Ladeinfrastruktur sind auch Erdarbeiten und die notwendigen Planungsleistungen für den elektrischen Anschluss und die Installation förderfähig. Hierfür beträgt die Fördersumme höchstens 10.000 Euro pro Ladestandort.
Die Höhe der Gesamtausgaben für ein Vorhaben muss mindestens 10.000 Euro und kann maximal 300.000 Euro betragen.
Rheinland-Pfalz:
Keine Landesfördermittel
Saarland:
Keine Landesfördermittel
Bremen:
Keine Landesfördermittel
Autor:
Ronald Salewski (VBU Partner)
Kontakt:
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