Das EU-Parlament hat am 24.05.2024 das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD/CS3D) beschlossen. Dieser Kompromiss ist allerdings - gegenüber der ursprünglichen Version - deutlich abgeschwächt. Mit dem Europäischen Lieferketten Gesetz wird einerseits das Deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abgemildert, andererseits geht es in einigen Bereichen deutlich über das Deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Dennoch wird das EU-Gesetz weltweit neue Standards setzen.
Denn es verpflichtet Firmen zum sorgfältigen Umgang mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette, inklusive direkten und indirekten Lieferanten, eigenen Geschäftstätigkeiten, sowie Produkten und Dienstleistungen.
- Was ist das Ziel dieses Gesetzes?
- Ab wann gilt es?
- Für wen gilt es?
- Belastung oder Chance?
- uvm.
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Wolfgang Röhr,
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