DAS DEUTSCHE GESETZ ZU CSRD/NACHHALTIGKEIT WIRD NOCH 2024 IN KRAFT TRETEN! 

Nachhaltigkeit

Sind Sie vorbereitet? Was muss jetzt getan werden? 

Das Thema Nachhaltigkeit hat bereits seit einigen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die neue CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Device) hätte von den Mitgliedstaaten der EU – also auch von Deutschland – bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Gesetzentwurf wurde aber erst am 24.07.2024 beschlossen.

  • Wer ist betroffen? 
  • Sind KMUs auch betroffen?
  • Wer ist berichtspflichtig?
  • Wie ist das Vorgehen bei der Einführung?
  • Warum sollte ich in Nachhaltigkeit investieren – auch wenn ich nicht berichtspflichtig bin?  
  • Wie kann man sich vorbereiten?

Beim Thema Nachhaltigkeit, der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, deren Umsetzung und dem Nachhaltigkeits-Bericht gibt es viel zu tun und viel zu beachten. 
Ohne professionelle Unterstützung ist das - gerade am Anfang - kaum zu schaffen.

Aber Nachhaltigkeit im Unternehmen/Organisation zu implementieren lohnt sich. Denn nachhaltige Unternehmen sind nachweislich erfolgreicher! 
 
Ausführliche Infos dazu erhalten Sie in unserem aktuellen Flyer - 
Download unter: https://bit.ly/4gbsB0s

 
Oder kontaktieren Sie mich direkt: 

Wolfgang Röhr, Regionalpartner im VBU 
Verbund Beratender Unternehmer e.V. 
Weinbergweg 51/1, D - 89075 Ulm 
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M +49 173 96 04 701



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