Sind Sie vorbereitet? Was muss jetzt getan werden?
Das Thema Nachhaltigkeit hat bereits seit einigen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die neue CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Device) hätte von den Mitgliedstaaten der EU – also auch von Deutschland – bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Gesetzentwurf wurde aber erst am 24.07.2024 beschlossen.
- Wer ist betroffen?
- Sind KMUs auch betroffen?
- Wer ist berichtspflichtig?
- Wie ist das Vorgehen bei der Einführung?
- Warum sollte ich in Nachhaltigkeit investieren – auch wenn ich nicht berichtspflichtig bin?
- Wie kann man sich vorbereiten?
Beim Thema Nachhaltigkeit, der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, deren Umsetzung und dem Nachhaltigkeits-Bericht gibt es viel zu tun und viel zu beachten.
Ohne professionelle Unterstützung ist das - gerade am Anfang - kaum zu schaffen.
Aber Nachhaltigkeit im Unternehmen/Organisation zu implementieren lohnt sich. Denn nachhaltige Unternehmen sind nachweislich erfolgreicher!
Ausführliche Infos dazu erhalten Sie in unserem aktuellen Flyer -
Download unter: https://bit.ly/4gbsB0s
Oder kontaktieren Sie mich direkt:
Wolfgang Röhr, Regionalpartner im VBU
Verbund Beratender Unternehmer e.V.
Weinbergweg 51/1, D - 89075 Ulm
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