CSRD-Pflicht in Kraft – worum geht es, wer muss sie umsetzen und bis wann?

Berichterstattung über Nachhaltigkeits-Aktivitäten 

Worum geht es in der CSRD - Corporate Sustainability Reporting Directive?

Mit Wirkung vom 1.1.2026 müssen große Unternehmen für das Kalenderjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, der auch zusammen mit den Finanzzahlen fertiggestellt und von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss.

Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Gesetzlich verpflichtet sind große Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens 2 dieser 3 Kriterien erfüllen: 

  • 250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt 
  • 20 Mio. € Bilanzsumme
  • 40 Miio. € Jahresumsatz

Mehr oder weniger freiwillig sind aber auch kleine Unternehmen in der Lieferkette gehalten, die Nachhaltigkeitsinformationen für Ihre Lieferanten, aber auch für Kreditinstitute bereitzustellen.


Nachhaltigkeit – nur eine Frage der Haltung??

… sicher nicht, es geht um viel mehr! 

Die 3 Dimensionen der Nachhaltigkeit müssen in Balance gebracht, ökonomisch und ökologisch gewirtschaftet werden, damit das Fieber der Erde sinkt und ein gutes Leben für heutige und zukünftige Generationen weltweit ermöglicht wird! 

Ökologie: Environment Klima- und Gewässerschutz, Ressourcenverbrauch 

Soziales:  Social Mitarbeiterführung und - entwicklung, BGM, soziales Engagement

Ökonomie: Governance Unternehmensführung, Autonomie, Risikomanagement, Compliance 

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Was beinhaltet ein Nachhaltigkeitsbericht?

Unternehmensbezogene Informationen

  • Soziale / gesellschaftliche Aspekte
  • Ökologische Aspekte
  • Unternehmensführung und Pflichten …  und Informationen zu 

Informationen zur Managementstruktur

  • Risikomanagement
  • Beschwerdemechanismus und Qualitätssicherung
  • Orientierung an Kunden und weiteren Interessengruppen in der Berichterstattung

Ein Überblick über klassische Berichtsbereiche

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Countdown -  es sind noch 18 Monate Zeit bis zur Abgabepflicht des ersten Nachhaltigkeits-Berichtes – mehr als genug denken Sie? 

 
Weit gefehlt, denn in der CSRD-Pflicht sind erheblich mehr als 1000 Datenpunkte darzustellen - qualitativer wie auch quantitativer Art - und dies oft in einer Tiefe, die das klassische Rechnungswesen in der Regel aktuell nicht abbildet und die in der geforderten Darstellung nicht erfasst werden. 
Und dies mit Beginn des Kalenderjahres 2025!

Wie ist das zu schaffen?

Die Schritte:

  • Nachhaltigkeits-Team aufbauen
  • Interessengruppen identifizieren
  • Wertschöpfungskette des Unternehmens darstellen
  • Wesentlichkeitsanalyse durchführen: inside out und outside in: Was ist für das Unternehmen wichtig, welche Umstände zählen und wie sind die Auswirkungen auf die Umwelt?
  • Wo lassen sich Handlungsfelder identifizieren?
  • Ziele bestimmen, Strategie aufbauen – Roadmap erstellen, größte Hebel finden
  • Daten sammeln und zusammenstellen
  • Bericht aufbauen, Kommunikation intern / extern entwerfen

 

Wie kommen Sie ans Ziel?

… mit unserer Unterstützung – BKO Beraterkompetenz Oberfranken. 
Die Nachhaltigkeits-Spezialisten, ein echtes Kompetenz-Team!

Fragen, Anregungen, Empfehlungen, Beratung oder Umsetzungsbegleitung?

Sehr gerne, rufen Sie mich einfach an oder senden Sie eine E-Mail: 
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Fon: +49 (0)171 - 14 63 916 
 
CSR-und Nachhaltigkeitsmanager

Wir beraten Sie gerne – kompetent, vor Ort, von Unternehmern für Unternehmen.

Autor: 
Karin Scherer
www.scherer-concept.de
 
Stellvertretend für das ESG-Kompetenzteam - Mitglied im BKO - VBU 



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