Corporate Sustainability Reporting Directive und die Auswirkungen auf Ihr Geschäft

Am 01.01.2025 wird für alle Unternehmen die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) oder auf deutsch die „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ zur Pflicht. Ausgenommen sind noch die Unternehmen, die unter die sogenannte KMU-Richtlinie fallen, also Unternehmen mit 

  • einem Jahresumsatz < 50 Mio. € 
  • einer Bilanzsumme < 20 Mio. € 

  • einer Mitarbeiterzahl < 250

Sollte Ihr Unternehmen zu einer Unternehmensgruppe gehören, dann gelten diese Kriterien für die gesamte Gruppe. Die Einzelheiten zur Berechnung können der entsprechenden EU-Richtlinie entnommen werden. 

Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) relevant 

Wenn Sie Unternehmer oder Geschäftsführer eines solchen KMU-Betriebes sind, sollten Sie trotzdem kurz weiterlesen, denn es gibt zwei Gründe, wieso auch Sie betroffen sind.

  1. Sie erinnern sich noch an das „Lieferkettensorgfaltsgesetz“? Bestimmt sind Ihnen von einigen Kunden Fragebögen zugeschickt worden. Auch dieses Gesetz war zunächst nur für größere Unternehmen bindend. Ähnliches ist nun ach zu befürchten! Ihre Kunden werden Sie in den nächsten Monaten zum CO2-Verbrauch Ihrer Produkte befragen. Natürlich können Sie die Auskunft verweigern, Sie riskieren damit Ihre Lieferbeziehung.
  1. Ihre Banken müssen für die Bereiche Umwelt (Enviroment, E), Soziales (Social, S) und Unternehmensführung (Governance, G) einen sogenannten ESG-Score erstellen, der in das Unternehmens-Rating der Bank einfließt. Das Rating ist wiederum ausschlaggebend für Kreditvergabe und -konditionen, also ob Sie einen Kredit bekommen und zu welchem Zinssatz.

Wie genau die ESG-Kriterien in das jeweilige Rating-System einfließen, hängt von der jeweiligen Bank ab.

Beispiel Creditreform® 

Etwas auskunftsfreudiger zeigt sich die Rating-Agentur Creditreform. Sie bestimmt ihren ESG-Score anhand von 63 Variablen. Diese werden im Verhältnis 40 % Umwelt und je 30 % Soziales und Unternehmensführung im ESG-Score berücksichtigt. Die Klassifizierung erfolgt von A1 (hervorragend) bis hin zu E3 (miserabel).  

Skala

 

Auch einige Variablen (Kriterien) ihres ESG-Score hat die Creditreform veröffentlicht:

Koppenhagen

Leider werden die dazugehörenden Definitionen nicht veröffentlicht, so dass sich Interpretationsspielräume ergeben. Einheitliche Definitionen sind nicht zu erwarten. Auch werden die Banken und Rating-Agenturen sicher andere Variablen zur Bewertung heranziehen. Beachten sollten Sie auf jeden Fall die Kernfaktoren.

Sie benötigen noch weitere Information? Dann kontaktieren Sie mich:

Thomas Koppenhagen

Mobil: 0173 5621083

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