Von Robert Silberhorn auf Donnerstag, 26. Mai 2022
Kategorie: Fördermittel erhalten

Fördermittel erfolgreich nutzen - Teil 11: Digitalisierungsförderung

Studien der letzten Jahre zeigen, dass nur etwa 20% der mittelständischen Unternehmen mögliche staatliche Förderungen nutzen. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Bei Förderangeboten zur Digitalisierung übersteigt die Nachfrage das Angebot oft um ein Vielfaches, sodass ein Großteil der Antragsteller leer ausgeht. Wer schnell ist und die Förderlandschaft kennt, ist da im Vorteil.

 

Förderung der Digitalisierung im Überblick

Digitalisierung ist eine Querschnittsfunktion, die alle Bereiche in einem Unternehmen umfasst. Entsprechend umfassend und breit angelegt sind auch die Förderprogramme für Digitalisierung:

Fördermittel für Digitalisierung können damit in vier Förderbereiche eingeteilt werden, und zwar in Beratungsprojekte, Investitionsvorhaben, Schulungen und Innovationsprojekte.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist in seiner Datenbank 466 Förderprogramme für „Digitalisierung“ aus. Darin sind Programme der EU, des Bundes und der Länder enthalten. Aus der Vielzahl der Förderprogramme finden Sie hier eine Auswahl wichtiger Programme des Bundes zu den vier Förderbereichen, die beispielhaft zeigen, welche Möglichkeiten bestehen.

Wer über diesen Überblick hinaus tiefer ins Thema einsteigen möchte, dem empfehle ich, den kostenlosen VBU-Service einer Fördermittelrecherche für seine Vorhaben in Anspruch zu nehmen. Mehr dazu finden Sie unter https://vbu-berater.de/foerdermittelanfrage.

01 Beratungsförderung

Die Beratung von Unternehmen wird durch zahlreiche Landes- sowie einige Bundesprogramme, wie zum Beispiel „Förderung unternehmerischen Know-hows“, gefördert. Wenn es speziell um Fragen der Digitalisierung geht, so bietet das Programm „go- digital“ für kleine Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten sehr gute Fördermöglichkeiten: Von Beratungs- und Umsetzungsleistungen bis zur Digitalisierung durch autorisierte Beratungsunternehmen.  

„go-digital“ ist in fünf Themenkomplexe aufgeteilt.

Es werden bis zu 30 Beratertage gefördert. Der Zuschuss beträgt 50%, maximal aber 550 Euro pro Beratertag. Beratungsprojekte sollen einen Zeitraum von 6 Monaten nicht  überschreiten.

02 Investitionsförderung

Das Bundesprogramm „digital-jetzt“ https://www.digitaljetzt-portal.de/ läuft bis 31.12.2023 und enthält zwei Fördermodule. Anträge können in einem oder in beiden Modulen gestellt werden.

Das erste Modul fördert Investitionen in Hardware und Software. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der internen und externen Vernetzung des Unternehmens. Das zweite Modul betrifft Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden und wird im nächsen Punkt „Schulungen“ kurz dargestellt.

Die geförderten Investitionen müssen grundlegende Verbesserungen im Vergleich zur Ausgangssituation erbringen. Die Ausgangssituation sowie die angestrebten Verbesserungen sind im Antrag unter dem Punkt „Digitalisierungsplan“ schlüssig darzustellen. 

Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 50.000 Euro und kann bei Investitionen von Wertschöpfungsnetzwerken verdoppelt werden. Die minimale Fördersumme in Modul 1 beträgt 17.000 Euro. Die maximal förderfähige Investitionssumme errechnet sich aus dem maximalen Fördersatz, der die Fördersumme von 50.000 Euro ergibt.

Da das Förderprogramm stark überzeichnet ist, erfolgt die Auswahl unter allen registrierten Unternehmen durch ein Zufallsverfahren. Dazu müssen die Unternehmen ihre Teilnahme am Zufallsverfahren monatlich aktiv bestätigen. 

Als Alternativen zu „digital-jetzt“ stehen in vielen Bundesländern Förderprogramme für Digitalisierung zur Verfügung, die allerdings geringere Förderbeträge beinhalten und meist auf kleine und mittlere Unternehmen bis unter 250 Mitarbeiter begrenzt sind.

03 Schulungsförderung

Modul 2 des Bundesprogramms „digital-jetzt“ beinhaltet die Förderung von Investitionen in die Qualifizierung von Mitarbeitenden. Dabei geht es um die Erhöhung der Digital-Kompetenz.

Die Fördersätze sind die gleichen wie oben unter „02 Investitionsförderung“ ausgeführt. Die Minimalfördersumme für den Bereich der Schulungen beträgt 3.000 Euro. Die Einrichtung oder die Maßnahme des Weiterbildungsanbieters müssen entweder auf einer gesetzlichen Basis anerkannt oder nach einem anerkannten Qualitätsmodell zertifiziert sein. Alternativ können Belege für die Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots eingereicht werden.

Wegen der starken Überzeichnung von „digital-jetzt“ bietet es sich an, die Programme der einzelnen Bundesländer zu prüfen, die meist auf der Basis des Europäischen Sozialfonds ESF Schulungsförderungen anbieten.

Interessante Möglichkeiten, die Digitalkompetenz seiner Mitarbeitenden zu erhöhen, finden sich im Internet, zum Beispiel unter https://ki-campus.org/overview.

 

04 Innovationsförderung

Das Bundesministerium für Forschung und Entwicklung fördert FuE-Vorhaben in den Technologiebereichen „Software-intensive Systeme“ sowie „Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit“ in folgenden Anwendungsfeldern:

Projektskizzen können jederzeit über ein Online-Tool eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass die eingereichten Skizzen jeweils zum 15.April und 15.Oktober eines Jahres bewertet werden.

Anträge können von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestellt werden. Das sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Unter https://www.silberhorn-hof.de/downloads/ finden Sie hierzu weitere Daten (PDf-Datei „KMU-Definition der EU“) und einen Schnellcheck zum KMU-Status.  

Unsere ExpertInnen vom Kompetenzteam Fördermittel im VBU beraten Sie bei Fragen gerne. Gehen Sie einfach auf unseren Fragebogen für eine kostenlose Förderrecherche unter https://vbu-berater.de/foerdermittelanfrage oder kontaktieren Sie den Experten / die Expertin Ihrer Wahl unter https://vbu-berater.de/foerdermittel.

Bilder: pixabay

Die vorhergehenden Beiträge der Blogreihe in der Übersicht:

Teil 1 der Reihe: Fördermittel

Teil 2 der Reihe: Projektdefinition

Teil 3 der Reihe: Förderdschungel

Teil 4 der Reihe: Geeignete Fördermittel

Teil 5 der Reihe: Forschungszulagen

Teil 6 der Reihe: Gute Planung

Teil 7 der Reihe: Die Antragstellung

Teil 8 der Reihe: Die Projektdurchführung

Teil 9 der Reihe:  Wie Sie zusätzliche Gelder einwerben

Teil 10 der Reihe: Zukunft sichern durch GRW-Förderung



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