Sie möchten Ihr eigenes Unternehmen gründen? Im Freistaat Sachsen? Es gibt interessante Fördermittel für professionelle Unterstützung: Der Freistaat Sachsen fördert Beratungsleistungen zur Gründung mit einem 100 prozentigen Zuschuss bis zu maximal 4.000 € für Gründungswillige mit Hauptwohnsitz im Freistaat SachsenSolch' eine Gründungsberatung ist eine profunde Basis für die geplante Selbstständigkeit.

Gründung, Übernahme, Ausweitung

Die Förderung zur Inanspruchnahme von Beratungsleistungen kann für die Gründung eines kleinen bzw. mittleren Unternehmens in Sachsen in Anspruch genommen werden, aber auch für die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder die Ausweitung des Gewerbes vom Nebenerwerb zum Vollerwerb. Für alle diese Optionen sind Förderanträge möglich.

Die erste Stufe: Beratung durch die zuständige Kammer

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beratungsleistung ist ein Beratungsgespräch bei den zuständigen Kammern. Im Rahmen dieses Gesprächs erhält der Antragsteller tiefergehende Informationen zum Förderprogramm, zu dessen Ablauf sowie zur angestrebten Tätigkeit. Damit die Kammer Ihnen in diesem Punkt "angestrebte Tätigkeit" behilflich sein kann, müssen Sie in der Lage sein, Ihre Geschäftsidee stichpunktartig darzulegen. Sollten Sie eine freiberufliche Tätigkeit anstreben, so gibt es dafür eine separate Anlaufstelle.

Die zweite Stufe: Antrag bei der Bank

Im Anschluss an das Beratungsgespräch können Sie bei der Sächsischen Aufbaubank die finanzielle Förderung für Ihre Gründungsberatung beantragen und nach Eingang des Bewilligungsbescheides mit der Umsetzung beginnen, sprich mit Ihren Gründungsberater die Zusammenarbeit beginnen.

Gründer können sich zu folgenden Themen beraten lassen:

Was noch an Bedingungen anfällt

Als Gründer müssen Sie bei der in Anspruch genommen Beratung in Vorleistung gehen. Nach ca. 8-12 Wochen zahlt die sächsische Aufbaubank die Fördersumme an Sie als Gründer aus.Dieses Programm ist ein innovatives Instrument, um Ihre Gründungsidee zu überprüfen, ob die angestrebte Selbstständigkeit tragfähig ist. Wichtig zu wissen: Als Antragsteller der Förderung müssen Sie sich nach erfolgter Beratung nicht zwingend selbstständig machen.

Was noch möglich ist und was nicht

Es ist ebenfalls möglich die Beratung für ein Nebengewerbe in Anspruch zu nehmen. Bei dieser Förderung reduziert sich der Zuschuss jedoch auf 3.200 €. Nicht antragsberechtigt sind allerdings Gründungswillige, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie als Rechtsanwälte oder Notare tätig werden wollen.

 

Bild von FelixMittermeier auf Pixabay