Die Sinnhaftigkeit einer Due Diligence, bevor die Entscheidung zur Übernahme eines Betriebs gefällt wird, ist in VBU-Blogbeträgen schon des Öfteren dargestellt worden. Das ist grundsätzlich richtig, aber betriebswirtschaftliche Aspekte dürfen nicht vernachlässigt werden.
Due Diligence für wesentliche Positionen
Jeder Aufwand sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen. Insbesondere ist beim Aufwand einer Due Diligence zu berücksichtigen, dass nicht jeder Deal zum Abschluss (Signing) führen wird. Vor diesem Hintergrund ist es regelmäßig sinnvoll, im Vorfeld einer geplanten Transaktion nur solche Positionen einer genaueren Due Diligence zu unterziehen, die die Höhe des in Aussicht genommenen Kaufpreises ganz offensichtlich essentiell beeinflussen können.
Festlegung des Due Diligence-Aufwands mit Erfahrung
Wichtig sind im Rahmen eines solchen Vorgehens allerdings Erfahrung und Fingerspitzengefühl, um entscheiden zu können, welche Teilbereiche des Unternehmens bereits vor Abschluss des Kaufvertrages durch eine sorgfältige Due Diligence zu analysieren sind. Und: bei welchen Teilbereichen auch noch nach Abschluss des Kaufvertrages eine entsprechende Prüfung möglich ist.
Garantien statt Due Diligence
Kann wechselseitiges Interesse festgestellt werden, das zu konkreten Vertragsverhandlungen führt, sollte sodann darauf geachtet werden, dass zumindest für nicht näher oder nur grob analysierte Positionen möglichst weitreichende Garantien vereinbart werden. Nur wenn der Verkäufer sich auf umfassende Garantien nicht einlassen möchte, ist vor dem Kauf des Unternehmens doch eine erweiterte Due Diligence vorzunehmen. Andernfalls müssen die Vertragspartner zuvor noch einmal über die Höhe des vereinbarten Kaufpreises verhandeln.
Risikominimierung durch Ratenzahlung
In jedem Fall ist es hilfreich, für die Bezahlung des Kaufpreises mindestens zwei Teilbeträge mit dem Verkäufer zu vereinbaren. Dadurch besteht die Möglichkeit, auch noch nach Abschluss des Kaufvertrags (Closing) und der Übernahme des Unternehmens bzw. der Assets eine detaillierte Due Diligence durchzuführen. Dazu können zusätzlich bekannte Unternehmensinterna in die Prüfung mit einbezogen werden. Durch die Teilzahlung wird das Risiko minimiert, hinter dem Geld des Verkäufers später „herlaufen“ zu müssen, falls die garantierten nicht mit den tatsächlichen Eigenschaften des Unternehmens bzw. der Assets übereinstimmen.
April 2020
Klaus Weskamp
Ist seit mehr als 25 Jahren als Gründungspartner einer Anwaltssozietät tätig. Seitdem beschäftigt er sich neben dem Arbeits- und dem Erbrecht insbesondere auch mit der rechtlichen Beratung bei der Umsetzung von kleineren und mittleren Unternehmensnachfolgeregelungen.
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