Das Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur wird fortgesetzt. Ab dem 3. Juni 2024 können Unternehmen wieder eine Förderung beantragen, wobei neben Ladepunkten für E-Pkw auch Ladepunkte speziell für E-Lkw gefördert werden. Insgesamt stehen für den Förderaufruf 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Was ist förderfähig?
Förderfähig sind Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse. Jedes Unternehmen kann genau einen Antrag stellen, wobei die Zuwendung auf 5 Mio. Euro begrenzt ist. Kleine und mittlere Unternehmen können eine Förderquote von bis zu 40 % erhalten, während Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 % erhalten können.
Was ist nicht förderfähig?
Es ist wichtig zu beachten, dass die Auftragsvergabe erst nach Bewilligung des Antrags erfolgen darf und dass bestimmte Ausgaben wie Planungsleistungen Dritter oder Leasingraten für Ladeinfrastruktur nicht förderfähig sind. Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des BMDV und erhalten Sie vom Autor und dem Kompetenzteam Fördermittel des VBU, das Sie auch bei der Beantragung unterstützt. In diesem Zusammenhang machen wir auf den kostenlosen Quick Check Fördermittel der Experten des VBU aufmerksam, den Sie unter https://vbu-berater.de/fordermittelanfrage nutzen können.