„Wie viel ist meine Firma wert“ ist eine der meistgestellten Fragen von Unternehmern in Google. Über 22 Mio. Seiten liefert Google als Suchergebnis – eine nicht überschaubare Anzahl. Zum Glück sind die Möglichkeiten der Errechnung des Firmenwertes begrenzt – auch wenn sie zum Teil unübersichtlich oder auch nicht mehr standesgemäß sind. Grundsätzlich gibt es zwei Basisberechnungsarten für den Wert Ihres Unternehmens: Substanz oder Ertrag.
Um etwas Licht in das Dunkel der unterschiedlichen Bewertungsverfahren zu bekommen, nehmen wir gleich zu Beginn eine grundlegende Unterscheidung vor:
Beide Verfahren unterscheiden sich direkt vom Ansatz her.
Das erste – und auch älteste – Verfahren, das sachwertbezogene Verfahren, zielt dabei auf die im Unternehmen vorhandene Substanz ab, also auf die Vermögensteile wie etwa Maschinen, Anlagen, Gebäude usw., die im Unternehmensbestand sind.
Hier muss wieder unterschieden werden, und zwar zwischen
Zu dem betriebsnotwendigen Vermögen gehören die Teile, die zur Erwirtschaftung des Betriebsergebnisses laufend benötigt werden. Das betriebsnotwendige Vermögen ist somit zentraler Bestandteil des Unternehmens.
Das nicht betriebsnotwendige Vermögen ist dadurch gekennzeichnet, dass es, ohne die Fortführung des Unternehmens zu gefährden, veräußert werden kann.
Das Substanzwertverfahren wird meist nur noch bei sehr anlagenintensiven Unternehmen angewendet, da die ertragsbezogenen Verfahren meist einen deutlich höheren Unternehmenswert ermitteln, der dann auch am Markt realisierbar ist.
Bei den ertragswertbezogenen Verfahren unterscheiden wir klassisch drei Varianten:
IDW S1-Gutachten: Verfahrenskombi mit hoher Reputation
Das IDW S1-Gutachten, das vom Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer erarbeitet wurde, ist eine Kombination der vier oben dargestellten Bewertungsverfahren, wobei vor allem das Ertragswertverfahren und das Discounted Cashflow-Verfahren umfassend mit einfließen. Es genießt durch seine Nachvollziehbarkeit, vor allem auch durch seine Anerkennung etwa bei den Finanzämtern, höchste Reputation und Verbreitung. Auch wenn es preislich etwas teurer ist als die anderen Verfahren.
Spezifika im Handwerk: AWH-Verfahren
Im Handwerksbereich gibt es zusätzlich noch das AWH-Verfahren (*) (Unternehmensbewertung für Handwerk und Mittelstand), das vorrangig von den Handwerkskammern ihren Mitgliedern angeboten wird. Es lehnt sich dabei stark an das Ertragswertverfahren nach dem IDW S1-Standard an, berücksichtigt aber auch Elemente des Substanzwertverfahrens.
Praxistipp: Vorsicht vor „Stuttgarter Verfahren“
Häufig erzählen uns Kunden, dass ihre Steuerberater das „vereinfachte Ertragswertverfahren“ oder das „Stuttgarter Verfahren“ empfohlen haben. Achtung! Beide Verfahren sind heute nicht mehr wirklich zur Bewertung Ihres Unternehmens geeignet, da sowohl das vereinfachte Ertragswertverfahren als auch das Stuttgarter Verfahren mit deutlich zu hohen Werten (Multiplikatoren) rechnen. Das wirkt sich zwar steuerlich attraktiv für das Finanzamt aus, ist aber vom errechneten Wert her am Markt nicht durchsetzbar – und zudem aus steuerlicher Sicht für Verkäuferinteressen ungünstig.
Auch wenn das Multiple-Verfahren (Variante des Ertragswertverfahren, s. o,) für eine erste schnelle Einschätzung hilfreich ist: Je nach Unternehmensart und Größe Ihres Unternehmens sollten Sie auf jeden Fall auch das IDW S1 Gutachten zumindest einmal in Betracht ziehen!
Es geht schließlich um Ihr Lebenswerk und eine ehrliche und am Markt platzierbare Bewertung!
Beauftragen Sie deshalb entweder Ihren Steuerberater, sofern er sich wirklich mit Unternehmensbewertungen auskennt, oder einen Nachfolgespezialisten. So haben Sie die Chance, einen passenden und realisierbaren Preis für Ihr Unternehmen zu bekommen – und parallel dazu auch noch kompetent durch den gesamten Prozess der Nachfolge begleitet zu werden.
(*): AWH: Arbeitsgemeinschaft der wertermittelnden Berater im Handwerk
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Kommentare 1
Die qualifizierte und profunde Expertise der Kollegen, insbesondere von Wolfgang sieht man wieder in diesem Beitrag.
Ich kann die Empfehlungen nur unterstützten.