Eine erfolgreiche externe Unternehmensnachfolge, sprich ein Unternehmensverkauf, sollte professionell strukturiert sein. Daher ist es erforderlich, diesen Verkaufsprozess von einem M&A Berater führen zu lassen und den Verkaufsprozess rechtszeitig zu starten. Von der Beauftragung eines M&A Beraters bis zum erfolgreichen Verkauf Ihres Unternehmens kann in der Regel mit einer Dauer von 9 bis 15 Monaten gerechnet werden.

 

Die Vorbereitung

Zu Beginn des Verkaufsprozesses werden die Gründe für Ihren Verkauf sowie mögliche Käufertypen besprochen und es wird ein grober Zeitplan für den Verkaufsprozess gemeinsam festgelegt. Basierend auf den übermittelten Daten Ihres Unternehmens wird ein Kurzexposé für die anonyme Ansprache erstellt und abgestimmt. Dieser Teaser enthält wesentliche Informationen zum Unternehmen, z.B. Umsatz, EBIT-Marge, Anzahl der Mitarbeiter, Branche und Region des Firmensitzes. Weiterhin wird ein Information Memorandum erstellt, welches detailliertere Unternehmen beinhaltet. Hier geht es darum, ein realistisches Bild Ihres Unternehmens zu erstellen, welches neben den Stärken und Chancen auch die Schwächen und Risiken beleuchtet. Abgerundet wird das Bild unter anderen mit Informationen zur Entwicklung des Geschäftssegmentes, einer Unternehmens-/Finanzplanung, sowie mit Informationen zu den Mitarbeitern.

 

Die Unternehmensbewertung

Basierend auf den vorliegenden Daten und den geführten Gespräche, erstellen wir eine Unternehmensbewertung. Diese wird mit Ihrer Kaufpreiserwartung und den gängigen Multiplikatoren abgeglichen, sodass wir gemeinsam die Erwartung für den Verkaufsprozess festlegen. Den letztendliche Kaufpreis wird im Verkaufsprozess auch durch nicht monetäre Einflussgrößen beeinflusst.

 

Die Marktansprache

Sind diese Schritte abgestimmt, werden anhand eines Suchprofils durch uns potenzielle Käufer identifiziert. Je nach Unternehmen kommen hierfür Strategen, Investoren mit mehreren Beteiligungen, MBI-Kandidaten oder eine Kombination dieser Möglichkeiten in Frage. Wir erstellen eine Liste mit allen potenziellen Käufern, um diese mit Ihnen abzustimmen. Bei der Auswahl potentieller Käufer handelt es sich um die sogenannte Shortlist. Durch unser Netzwerk und ergänzende Datenbanken sprechen wir die Entscheider der Unternehmen direkt an, was zu kurzfristigen Rückmelden führt. In den folgenden Telefonaten wird die Ernsthaftigkeit des Interesses geprüft, und es werden allgemeine Fragen beantwortet. Mit den interessierten Kandidaten wird eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen und anschließend der Unternehmensname offengelegt sowie das Information Memorandum übermittelt.

 

Gesprächsphase und Verhandlungen

Bevor es zur Abgabe der indikativen Kaufpreisangebote kommt, finden in der Regel Besprechungen mit dem Verkäufer und dem Management des Käufers statt. Hier steht neben dem klären erster Fragen auch der persönliche Eindruck der Parteien im Vordergrund. Hat der Kaufkandidat weiterhin Interesse an Ihrem Unternehmen, werden die offenen Punkte zur Abgabe des Kaufpreisangebotes besprochen und das Angebot abgegeben. In der folgenden Prüfung der Angebote fließen neben dem Kaufpreis und den Konditionen auch Aspekte wie persönliches Vertrauen und das zukünftige Konzept des Käufers in den Entscheidungsprozess mit ein.

 

Due Diligence / Prüfungsphase

Nachdem die Entscheidung gefallen ist, mit welchen Kandidaten Sie weitere Gespräche führen wollen, werden in einer Absichtserklärung, auch Letter-of-Intent / LOI genannt, die getroffenen Vereinbarungen festgehalten. Es handelt sich um einen vorläufigen Kaufvertrag, in dem der Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen, die zukünftige Rolle des aktuellen Gesellschafters, die folgende Due Diligence, Wettbewerbsverbote, Garantieverpflichtungen, Auflösungsbedingungen etc. geregelt werden. Bei dem LOI handelt es sich nicht um eine verbindliche Absichtserklärung, in den allermeisten Fällen führt der Abschluss aber zu einer erfolgreichen Transaktion.

In der folgenden Due Diligence wird seitens des Käufers eine Anforderungsliste mit zu prüfenden Informationen übermittelt. In der Regel findet diese Käufer-Due Diligence in Zusammenarbeit mit seinem Steuerberater und Rechtsanwalt statt. Es geht für den Käufer darum, mögliche Risiken und Schwachstellen zu erkennen. Unsere Arbeit konzentriert sich in dieser Phase auf die korrekte Deutung der Erkenntnisse aus der Unternehmensprüfung und der Klärung der letzten Fragen.

 

Der Abschluss

Kommt es bei der Due Diligence zu keinen neuen Erkenntnissen, steht der Abschluss des Unternehmensverkaufs an. Die Anwälte können den Kaufvertrag basierend auf dem LOI ausarbeiten. Werden Sie als Verkäufer zukünftig noch als Geschäftsführer und/oder Gesellschafter tätig sein, gehören der neue Geschäftsführeranstellungsvertrag sowie ein neuer Gesellschaftsvertrag ebenso zu diesem Schritt, wie mögliche neue Mietverträge.

Haben wir alle offenen Punkte im Einvernehmen geklärt, kann der Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnet werden. Der Unternehmensverkauf Ihrer Anteile ist abgeschlossen, sobald der Kaufpreis bezahlt worden.

Jetzt ist der richtige Moment, den Abschluss (das Closing) gebührend zu würdigen.

Gerne begleite ich Sie dabei, Ihren Unternehmensverkauf erfolgreich zu gestalten, rufen Sie an (0781-1259064) oder schreiben Sie mir (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).