Mit der Energiewende hat die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und tiefgreifende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung eingeleitet. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern. Für 2030 gilt, dass der Gebäudebereich nach dem Klimaschutzgesetz (gemäß Quellprinzip) nur noch 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittieren darf. Darüber hinaus hat sich Deutschland das Ziel gesetzt, beim Endenergieverbrauch im Wärme- und Kältesektor, der zu circa Zweidrittel aus dem Gebäudebereich besteht, einen Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte von 27 Prozent (in 2018: 14,2 Prozent) zu erreichen. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes daher in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und der Förderstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ neu aufgesetzt.

Das Förderprogramm

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude –BEG – ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Der Start ist teilweise erst ab 01.07.2021 möglich! Dies entspricht dem Stand Januar 2021 – zwischenzeitliche Änderungen sind natürlich möglich.

Fördersätze - Nichtwohngebäude (BEG NWG) ab 1.7.2021 

Für Neubau und Ersterwerb gelten folgende Fördersätze:

Zusätzliche 2,5% sind bei Erreichen eines Effizienzgebäudes „Erneuerbare Energien“ oder „Nachhaltiges Bauen“ möglich.

Bei einer Sanierung gelten diese Fördersätze:

Zusätzliche 5% sind bei Erreichen eines Effizienzgebäudes „Erneuerbare Energien“ oder „Nachhaltiges Bauen“ möglich. Als Wahloption ist immer ein Tilgungs- oder Direktzuschuss möglich.

(Energetische) Fachplanung und Baubegleitung: 50%

 Fördersätze - Einzelmaßnahmen (BEG EM) ab 1.1.2021

Bei Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gelten folgende Fördersätze:

Diese gelten immer als Direktzuschuss; ab 1.7.2021 auch mit der Alternativoption "Tilgungszuschuss".

 Maximale Förderung 

  1. Als Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind möglich:

 Deckelungen Neubau und Sanierung Wohngebäude

 Effizienzhaus                  (Tilgungs-) zuschuss in % je Wohnung                               Betrag je Wohnung

Effizienzhaus 40,    45 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag                        Zuschuss bis zu 54.000 €

Effizienzhaus 40+,  50 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag                        Zuschuss bis zu 75.000 €

Effizienzhaus 55,    40 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag                        Zuschuss bis zu 48.000 €

Effizienzhaus 55+   45 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag                        Zuschuss bis zu 67.500 €

Effizienzhaus 70      35 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag                       Zuschuss bis zu 42.000 €

Effizienzhaus 70+    40 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag                       Zuschuss bis zu 60.000 €

Effizienzhaus 85      30 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag                       Zuschuss bis zu 36.000 €

Effizienzhaus 85+    35 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag                       Zuschuss bis zu 52.500 €

Effizienzhaus 100  27,5 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag                      Zuschuss bis zu 33.000 €

Effizienzhaus 100+ 32,5 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag                     Zuschuss bis zu 48.750 €

Effizienzhaus Denkmal  25 % von maximal 120.000  € Kreditbetrag               Zuschuss bis zu 30.000 €

Effizienzhaus Denkmal+ 30 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag               Zuschuss bis zu 45.000 €

 Nichtwohngebäude (BEG NWG) Sanierung

Effizienzgebäude                                            (Tilgungs-)­zuschuss

Effizienzgebäude 40                                                  45 %

Effizienzgebäude 40+                                                50 %

Effizienzgebäude 55                                                  40 %

Effizienzgebäude 55+                                                45 %

Effizienzgebäude 70                                                  35 %

Effizienzgebäude 70+                                                40 %

Effizienzgebäude 100                                                27,5 %

Effizienzgebäude 100+                                              32,5 %

Effizienzgebäude Denkmal                                         25 %

Effizienzgebäude Denkmal+                                       30 %

Maximale Förderung

tortags,176,1